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"rockenfeld ...es war einmal ...lesenswerte Details aus der historie dieses ehemaligen feldkirchener ortsteils."

Rockenfeld ...es war einmal...

Die Höfe Auch, Grentzelberg und
der Klosterbesitz von St. Thomas


R o c k e n f e l d, auf einer Westerwaldhöhe gelegen, ist bei der großen Ausbau- und Rodebewegung, als das alte Kulturland in der Ebene für die wirtschaftlichen Ansprüche bei größer werdender Bevölkerung nicht mehr ausreichte, entstanden 1). Darauf lässt auch die Endung des Ortsnamens mit –feld schließen. Im 11. Jahrhundert, um 1064, beliefern die Nebenhöfe Rockenfeld und Forsthof, die beiden Königshöfe zu Hammerstein 2) Denn jeder Königshof hat jährlich 40 Schweine, 7 Milchschweinchen, 50 Hühner, 5 Kühe, 500 Eir, 10 Gänse, 5 Pfund Pfeffer, 90 Käse, 10 Pfd. Wachs und 4 Fuder Wein zu liefern. Rockenfeld gehört z u r  B u r g g r a f s c h a f t  H a m m e r s t e in, während kirchlich die Einpfarrung nach Feldkirchen schon 1280 bezeugt ist. Am 28.3.1362 verpfändet der Knappe Ludwig von Blankenberg, dem Ritter Johann Provis zu Andernach einen Busch bei Rockinvelt, den er vom Reich mit zum Lehen hat (von Ha Urk. 479). Am 20.12.1362 genehmigt Kaiser Karl IV diese Verpfändung. Ludwig von Blankenberg versetzt weiter am 9.2.1366 dem Junker Wilhelm, Burggraf von Hammerstein, seinen Hof zu Rockenfeld, "ausgenommen die Büsche, die ich versetzt habe". 3) In dem Burgfrieden, welcher 1410 zwischen Erzbischof Werner von Trier und dem Burggrafen Ludwig von Hammerstein geschlossen wird, wird ebenso wie schon 1350 und 1352, die Herrschaft Hammerstein beschrieben. Diese reicht bis Rockenfeld (von Ha. Urk. 657).

Mit dem Übergang von Hammerstein an Kurtrier wird der Hof trierisch. Aber auch Wied hat einen Hof in Rockenfeld aus Alt-Isenburgischem Besitz, der "Isenburgische Hof". Am 10.9.1693 schreibt jedoch der wiedische Hofmann Lorenz Engel wegen seiner Wohnung und Pacht für die "wenigen herrschaftlichen Güter" (WA 50-4-1).

1669 behält Gräfin Johanna Walburgis – trotz Bestreitung – ihr Höfchen zu Rockenfeld. Dasselbe, 18 ½ Morgen groß im Werte von 413 Thalern und mit 5 Malter Hafer Pacht, erbt 1672 Graf Friedrich. 1734 mißt der Wiedische Besitz hier 35 Morgen Acker und 5 Morgen Wiese (WA 33-1-1). Er wird 1745 mit Joh. Friedrich Stüttger gegen den ehemals Otten´schen Hof in Melsbach getauscht, so dass scheinbar von 1745 – 1784 Wied in Rockenfeld ohne Besitz ist. 1784 erwirbt Wied von dem in Amerika gewesenen Joh. Friedrich Stüttger sein Erbteil nach langem Hin und Her (10 Morgen groß), wozu 1793 noch 25 Morgen Feld und 708 Ruten Wiesen kommen, vor allem aber schon 1787 der "Trierische Hof" mit 103 Morgen. Diesen hatten 1762 drei trierische Hofleute bewirtschaftet. Ein umfangreiches Aktenstück enthält ein Protokoll vom 9.4.1782 !) mit der Frage, in welche Pfarrei die Hofleuthe gehörten, und ob sie von denen neuwiedischen reformierten Pfarrern keine Anfechtung hätten. Die Antwort lautet: "Sie gehörten in die Pfarrei Hammerstein, die übrige Rockenfelder reformierte neuwiedische Unterthanen aber in die neuwiedische Pfarrei zu Feldkirchen. Die Kurtrierer Hofleuthe geben ein jeder eine Klockengarbe oder ½ Kopfsteuer an den Magister zu Feldkirchen, weiter hätten sie daher weder an den Magister noch an den reformierten Pfarrer in Begräbnis, Hochzeit oder sonstigen Fällen das mindeste nicht abzugeben." Bei dem Austausch selber ist 1787 "verbürgt und bedungen worden, dass – Curfürstl. abzugebende Catholische Hofleuthe zu Rockenfeld ihr Religions Exercitium und Administrationem Sacrorum in allen Fällen ganz frei u. ungestört, so wie bisher behalten, auch mit keinen neuen Abgaben belästigt werden sollen". 1741 macht Pastor G.W. Höcker die Anzeige, dass am 18.4. die Trierischen aus dem Wiedischen Hofhaus zu Rockenfeld einen verstorbenen Katholiken abgeholt und begraben haben, er hieß Hans Adam Wienens, ohne gräfliche Erlaubnis (WA 66-3-22). Er hatte ihn sogar kostenlos begraben wollen. Seine Aufregung wird vom Grafen damit beschwichtigt, er solle gute Nachbarschaft halten und es nicht böse auslegen!

Rockenfeld hat sich 1693 von der Gemeinde Gönnersdorf, zu der es eine Zeitlang hinzugerechnet wurde, "mit Weidgang und Ecker abgesondert" und "lieffern unser Monatsgeld dem Schultheiß a part". Dieses geht aus einer Eingabe der Wiedischen Einwohner zu Rockenfeld vom 29.7.1695 hervor (WA 42-6-7).
Sie bilden also seither eine  e i g e n e  G e m e i n d e  in der Grafschaft Wied.

Von Zwist zwischen den Leuten der verschiedenen Herrschaften hören wir mehrfach. Aus dem Jahre 1700 liegt ein Bericht des Wiedischen Oberförsters Scheid wegen eines Ortswaldes zu Rockenfeld am Lauberg, so der trierische Hofmann daselbst gehauen, vor (WA 42-6-4). 1705 haben trierische Hofleute zu Rockenfeld die Hammersteiner aufgehetzt, den Wald Lauberg ganz abzuhauen oder einen solchen zu verkaufen. In Rockenfeld besaß das Kloster St. Thomas, dessen Hof 1623 genannt wird, 1799 noch 39 Morgen Wald, die "Kreuzheck", und 11 Morgen Feld. Auch Rommersdorf hat hier noch drei Morgen Land. 1801 hat Karl Remy in Neuwied 28 Morgen Hecke und 27 Morgen Feld gekauft, um es gleich einem anderem Klosterbesitz weiter zu verkaufen. Der Walddistrikt Kreuzheck ist 1802 von dem wiedischen Justizrat Helfrich und 1833 von Wied, für 1666 Thaler, gekauft.

1846 wohnen in Rockenfeld 11 Private auf 5 Hofreithen mit zusammen etwa 103 Morgen Land. Da die wirtschaftlichen Bedingungen für sie zu schwierig geworden sind, wollen sie ihren Besitz an Wied veräußern und teilweise nach Wollendorf oder Altwied, Anhausen und Ehlscheid ziehen. Doch die Regierung verhindert dieses. Seit 1873 sind es 260 Morgen wiedischer Grundbesitz, der von Pächtern bewirtschaftet wird.

Im März 1945 lag Rockenfeld mehr als 3 Wochen in Frontnähe und hatte großen Gebäudeschaden.

 

F o r s t h a u s  F r i e d r i c h s t a l, der ehemalige, durch eine Rodung entstandene H o f A u c h, wird 1280 – gleich Datzeroth – von sechs Zeugen zur Pfarrei Feldkirchen gerechnet. Daß Datzeroth 1583 Sendschöffen für die Pfarrei Rengsdorf stellt (WA 63-3-14), also nicht mehr nach Feldkirchen eingepfarrt ist, bedeutet nicht ohne weiteres, dass auch der Hof Auch 5) damals abgetrennt ist. Die Annahme einer späteren Trennung wird anscheinend gestützt durch den "Unterthänigen Bericht wegen der Pastorey Büsche undt einen Zinß auff dem Hoff zu Auch vom zeitl. Pastore zu Feldkirchen Henrich Bernhard Höcker" von 1715 (WA 42-6-4).
Die Pastorey hat bei dem Hof 2 ½ m Feld welche jährlich einen hlaben Malter Hafer für die Pfarrei ergeben. Diese Summe ist noch von 1683 an rückständig, denn die Bezahlung ist seit dem Vater des Grafen Georg Hermann, welcher den Hof damals in Gebrauch hatte, strittig gewesen. So ist der Anspruch noch ein Rest früherer Verbindung.

Ab 1728 wird Friedrichstal neben Grenzelbergshof in Altwieder Kirchenbüchern genannt.
Pächter und Verwalter des  W i e d i s c h e n  H o f e s  G r e n z e l b e r g – darunter auch meistens Mennoniten – haben sich bis zum Eingehen des Hofes im Jahre 1830 zur Pfarrei Feldkirchen gehalten. Jahrhunderte lang war er Eigentum des Klosters St. Thomas und wird aus der Ausstattung Irmgards von Wied, der Meisterin von 1178 – 1187 stammen 6). 1219 wird der Streit Wilhelm von Ouch und Gebrüdern sowie der Bauern von Datzeroth mit dem Kloster wegen eines Waldes bei "Cruncelenberg am Hinninbach", also Nonnenbach, nach Verhandlungen vor Graf Lothar zu Wied durch dessen Bruder, Erzbischof Theodorich von Trier, entschieden. 7) 1152 ist dieser Besitz schon bezeugt.

 

Das  K l o s t e r  S t. T h o m a s  hatte also nicht nur im Kirchspiel Feldkirchen überhaupt viele Besitzungen erworben, es hatte besonders im Gebiet von Rockenfeld, Datzeroth und Auch sehr alten, größeren Besitz. Auch zum Verständnis der Ablehnung eines kleineren Klosters Grenzelberg, das man vor bald 25 jahren gefunden zu haben meinte, muß auf das Verhältnis des späteren Grafen zu Wied und ihres Kirchspiels Feldkirchen zu dem Kloster vom 14. Jahrhundert an näher eingegangen werden.
Mit Wied lag das Kloster auf im Streit, so dass schon 1371 Erzbischof Cuno und Graf Wilhelm einen Vertrag tätiten wegen der Immunität der Geistlichen und Freiheit der geistlichen Güter. St. Thomas hatte nur für seine Hofleute eine Kapelle zu hl. Kreuz auf dem Grentzelberg erbaut, die von einem Geistlichen versehen wurde. In all den Streitigkeiten einigte man sich schließlich darin, dass das Kloster seine Güter "als kurmütige" dem Grafen declarieren und verschreiben ließ.
Wegen der verschiedenen Verpflichtungen kam es in der Reformationszeit zu neuen Schwierigkeiten:
Graf Johann erlaubte ihm den Güter-Gebrauch nicht mehr, was ein langes Hin und Her auslöste. Die Kapelle sei verfallen, der Gottesdienst nicht verrichtet, der Hundestall in Datzeroth für die Jäger nicht erhalten usw., wogegen St. Thomas natürlich genügend Gegengründe aufführt. Es kommt zu einem gütlichen Vergleich am 28.4.1557 (Orig. W.A. 66-4-11). Das Kloster bleibt ungestört bei seinem Besitz, darf Holz nach Anzeige fortführen, erhält alle Rechte und Freiheiten zuerkannt, aber bleibt kurmütig. Jeder neuen Äbtissin muß es wieder übertragen werden, und sein Propst muß am 18. Tag nach Christtag vor dem Segendorfer Hofgericht laut Weistum erscheinen. So erschien er zuerst am 21.1. 1558 "aufdem Bungert auf der Linde" und brachte die Kurmut – 1 ½ Rädergulden – mit. Das ging so lange gut, bis der Abt ausblieb und durch Diener sich vertreten ließ. Nach dreimaligem Ausbleiben wurden dann die Güter dem Kloster aberkannt und 1585 Wied zugesprochen. In W.A. 11-9-2 liegt das Schreiben des Propstes an Trier: Das Kloster hat in Irlich Lehensleute und dort am 4. VII. 1595 einen Stein gesetzt, der am 6. VII. durch den Bürgermeister Jakob Fleischauer herausgetan wurde.
Als 1586, auch 87 und 90, der Abt erscheint, bleiben jedoch die Höfer fest bei ihrem Ausschluß. Ab 1585 beginnt ein Verfahren in Seiyer, das eine Schiedsgerichtskommission eintscheiden sollte; aber Trier schaltete sich ein und verbot das Ganze. Aber als der "Schwedische Krieg" kam, ging alles in den Kriegswirren unter, ward vergessen, - und Wied behielt alle diese Güter. Das war wohl 1629. Eine lange Beschwerdeschrift des Klosters folgt 1630. Im August 1623 wird berichtet, dass pastor Jungwirth Feldkirchen im gräflichen Auftrage einer Lehnssache wegen nach Rockenfeld muß, um eine Sache "bei dem Propst verrichten". Das sogen. Nonnengut war vom Propst an Joh. Haussmann, Amtmann zu Hammerstein, der jetzt ohne Erben gestorben, verlehnt. Dessen hatte sich der Hofmann Thomas schon lange beschwert und nie Lehnung getan. Thomas "Uff Rockenfeld" hat das Märkergericht angerufen, das sich an den Grafen wendet. Der entscheidet, dass der alte Hofmann bleiben soll, aber an seine Statt Hans Schneider treten darf, weil Thomas ihn in seine Güter gesetzt und gegen gewisses Deputat seinen Unterhalt übertragen hat. Nachdem der Landmesser alles vermessen und sein Verzeichnis aufgestellt, spricht der Propst Gualterus von Blittersdorf mit Zustimmung der Äbtission diese Belehnung aus gegen 3 Malter "guter druckener und gewormter Haaber" und die Pflicht, alles wohlbehalten zusammenzuhalten. Im März 1624 mußte Pastor Jungwirth nochmals den ebengenannten Weg gehen, da Thomas von einem Namens Bernhart verstoßen werden sollte. Der Schultheiß Rimpach hatte Halpart erreicht. Als er bald starb, erreichte Bernhart, dass Thomas in Leutesdorf in den Turm kommt. Nun greift man ein, und Thomas erhält sein Recht und der andere seine Strafe. Interessant ist hier noch, dass St. Thomas behauptet, 1582 durch die Aufnahme eines Stummen in dieses Gutes Besitz gekommen zu sein.

 

Ab  1 6 2 9  zankt sich Fahr mit St. Thomas wegen Teilung der Kriegslasten, da dieses noch 4 gute fruchtbare Weingärten in Wollendorf habe. Aber als 1643 und zuletzt 1645 Fahr Geld fordert – "bei müngstem Überzug des Kriegsvolkes etliche Gelder zur Konservierung der Trauben in den Weingärten und Abwendung andrer Ungelegenheiten 9 Rthl. Uffnehmen und den Kriegsoffizieren geben müssen" – und gar sofort execution anstellt, muß Wied doch hierin schließlich, wenn auch widerwillig, nachgeben. Doch 1657 geht's weiter; Wied pfändet, St. Thomas beschwert sich, Trier mischt sich ein – so geht's bis 1671, und auch 1710 klagt Wied über die Last, die ihm St. Thomas bereitet.

 

Betrachten wir noch kurz das Ende des beträchtlichen Besitzes in Irlich, welcher nach dem Lagerbuch des Jahres 1728 in 16049 Weinstöcken, 11 Viertel Weinzins und 3 Sester Kornzins beträgt. 1808 wird er durch Nassau für 144 Thr. 51 kr. versteigert.

 

Wir sahen bereits: Auf dem Hofe Grentzelberg gab es eine Kapelle für die Hofleute, für welche ein eigener Geistlicher vorhanden war. 1557 ist die Kapelle verfallen, der Gottesdienst wird nicht mehr gehalten (WA 66-4-11). Nach 1630 behauptet man aber seitens des Klosters: "welche Capell und Priester aus hiesigen Closters Mitteln (weile die gantze Graffschafft den Calinischen Glauben angenommen) vor des Closters Hoffleute und Unterthanen, welche bey dem Catholischen Glauben verblieben, expreßlich gestifft und fundiert worden". Der damalige Propst sei nicht allein an diesem Kloster, sondern an dem wahren Catholischen Glauben untreu geworden und davon abgefallen. Dadurch sei es auch zu dem Verlust der Güter gekommen. Die Kapelle soll also im Gegensatz zur Reformation ausdrücklich gestiftet und fundiert sein.

Neuerdings ist nun diese Behauptung wiederum vorgetragen und die Angabe von Dr. Beck, der Hof Grentzelberg d.h. der kath. Gottesdienst dort, sein schon 1546 eingegangen, bestritten worden. 8) Es wird vielmehr angenommen, dass er einige Jahrzehnte weiter gehalten wurde. Wie die Darstellung der Reformation im Wiedischen und des evangelischen Lebens in Irlich zeigt, suchen die Grafen von Wied den katholischen Glauben nicht zwangsweise auszurotten, so sehr ihnen die Sache der Reformation auch am Herzen liegt. Dafür ist ein weiterer Beweis der gütliche Vergleich von 1557 – was mit Recht ja auch das Neuwieder katholische Kirchenblatt hervorhebt: Die Kapelle auf dem Kruitzelberg wird 1557 . . als Besitz der Nonnen von St. Thomas durch den wiedischen Grafen anerkannt und die ungestörte Ausübung katholischen Gottesdienstes vertraglich zugesichert. In Bezug auf die kirchliche und religiöse Seite des Streitfalles wird der entsprechende Teil des Vergleiches nach der Abschrift von 1630 angeführt: "Dieweil neben dem auch der Capellen halb auf dem Grenzelberg gelegenen etlich Mißverstand und Irrung sich zugetragen. Ist abgeredt, dass Grave Johann zu Wied oder seiner Gnade Erben: die Jungfrawen zu St. Thomas von wegen derer Capellen künfftiger Zeit ferner mit anfechten noch diselben Gottesdienst halber oder derenthalben beschweren, sondern alle Forderungen erlassen und noch derenwegen einich Anspruch haben sollt". 9) Hinzugefügt wird im Kirchenblatt: "Der Verzicht der Nonnen auf die strittigen Güter und Wälder zugunsten der Kapelle sollte dieser nur wenige Jahrzehnte zugute kommen" – was in mehrfacher Hinsicht unhistorisch ist. Erst fast 100 Jahre nach dem Übergang der wiedischen Lande zur Reformation ist jene Behauptung aufgestellt, die Kapelle sei errichtet wegen dieser Reformation. Es ist eine spätere Geschichtskonstruktion.

Für die Gründung eines Klosters oder auch eine ansehnliche Kapelle in dieser Zeit, findet sich im 16. Jahrhundert kein urkundlicher Beleg. Die Kapelle war eine, wohl seit langem bestehende, Hofs-Kapelle, ob nun wie in Windhausen innerhalb eines Hofgebäudes oder im Anschluß an ein Gebäude oder für sich bestehend. Der Versuch, ein Klösterchen St. Laurentius im Walde aus Mauerresten und einem Erdhügel rekonstruieren zu wollen, ist reichlich phantastisch. Man muß auch zugeben: "Während die Grundmauern der Kapelle (in Wahrheit des Hofgebäudes) gute erkennbar sind, wurden die Nebengebäude anscheinend früh abgerissen, so dass sie nur bei genauerem Nachforschen zu finden sind". Auch die zum Beweis des Klostergebäudes herangezogene Legende von der Figur des hl. Laurentius in Niederbreitbach, die in einem Brunnen in Grentzelberg gefunden sein soll, hat keinerlei Beweiskraft.

Anmerkungen:
1. Aubin-Nießen, Geschichtlicher Handatlas der Rheinproviz Köln/Bonn 1926, S. XV und Karte 44b Datzeroth u. Rockenfeld sind junge Rodedörfer, für welche die kleine Ackerflur im weiten Waldgebiet charakteristisch ist.

2. Böhmer, Fontes rer. Germ. III, 397 und 398

3. Von Ha Urk. 490

4. St. Arch. K 1 C 1630 "Irrungen mit Neuwied und Austauschverhandlungen wegen des kurtierischen Hofes in dem neuwiedischen Dorfe rockenfeld 1741 – 87", vgl. St. Arch. K 35, Nr. 1501 von 1782. Von dem am 11.12.1824 heimgegangenen Ferdinand Stütger-Rockenfeld heißt es im Kirchenbuch: "War ganz ohne Bildung geblieben, konnte weder Lesen noch Schreiben, aber ein Mann von geradem Verstande und von lebendigem Gefühl für Recht und Wahrheit.". Das Vorsteheramt in Rockfeld ist 99 Jahre bei dieser Familie gewesen.

5. Die Herren von Auch sind bis zum beginnenden 15. Jh. Ein beachtliches Geschlecht. 1218 begegnen Heinrich u. 1265 Berthold als Ritter (Fischer Urk. 82), 1280 Conrad, 1316 Henricus (von Ha Urk. 270). 1335 heißt der Hof Auch, wird 1370 wieder Ouch gechrieben (von Ha 501), 1429 Auche (WA II-5-7). Von 1506 an erscheint er als Besitz Wied´s. 1726 tritt der Name Friedrichstal auf (WA II-7-3). Conrad von Ouch hat 1275 als Schöffe beim Rittergericht in Andernach ein achtmal schräg gebalktes, also das alte wiedische Wappen, und gehört zu den Wiedern.
6. L. Wirtz a.a.O. S. 73, vgl. die Abgrenzung der Wälder 1218/19 u. 1242.
7. Fischer, urk. 47

8. Wie wir im Walde bei Datzeroth ein altes, verschollenes Klösterchen wiederfanden? Kirchenblatt der katholischen Pfarrei Neuwied 1929, nr. 30 v. 21. Juli (Verfassre umbenannt, damaliger Kaplan von Neuwied). Ebenda: Was der Volksmund über das verschollene Klösterchen zu berichten wusste. Lehrer Bock Niederbreitbach. Zeichnungen von J. Schätzle. S. Heimatkalender 1959 S. 75.

9. Ein Grenzstein von St. Thomas von 1593, den J. Dierdorf oberhalb Fahr fand, befindet sich jetzt an der Feldkirche.

Quellen

1. Fürstlich-Wiedsches Archiv, Neuwied (W. A.)
2. Kirchenbücher von Feldkirchen und Oberwinter
3. Märkerschafts-Archiv Feldkirchen
4. Pfarrarchiv Feldkirchen (P. A.)
5. Schulchroniken
6. Staatsarchiv Koblenz (St. A.)
7. Stadtarchiv Andernach
Löhr: Evangelische Gemeinde Feldkirchen; 1959
Geschichte der Evangelischen Kirchengemeinde und des Kirchspiels Feldkirchen.
Basierend auf Vorarbeiten des früheren Pfarrers der Gemeinde, Fritz Strunck, und des Herausgebers, Pfarrer R. Löhr.

 

12. November 2010