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"Das ehemalige - feldkircher gericht - zustaendigkeiten und gerichtsstaetten."

Das Feldkircher Gericht

Nach altgermanischem Brauch fand das Rechtsprechen und Hinrichten unter freiem Himmel statt.

So berichtet eine wiedische Urkunde aus dem Jahre 1280, über einen Hochgerichtsbezirk in Feldkirchen. Oberster Richter über allen Kriminal- und Zivilsachen war der Graf, oder in seiner Vertretung die Schultheiße, die befugt waren, in herkömmlichen Verfehlungen Recht zu sprechen.

So berichten mehrere Zeugen im Jahre 1278, so Golo von Wolfendorf, wird am 2. Sonntag nach Epiphanias als Gericht in Feldkirchen gehalten. Zwei Schultheißen werden genannt; ein Henrikus von Wolfendorf und Yffridus von Gynersdorf, die beide beim Gericht tätig waren. Weiter steht, dass Graf Lothar von Wied 1218 auf dem Schönfeld bei Heimbach zu Gericht saß. Derselbe Graf hielt 1240 in Feldkirchen Gericht.

Erst im Jahre 1316 wird in einem Vergleich bekannt, dass die Gerichtsstätte neben dem Friedhof der Feldkirche liegt.

Wie aus dem Zeugenverhör von 1280 hervorgeht, gehören die Ortschaften Fahr, Gönnersdorf, Wollendorf und Rodenbach zur Gerichtsbarkeit Wieds, die auch die Steuern einzieht.

Rockenfeld und Irlich sind damals ausgenommen, da sie zu einer anderen Juristiktion gehören.

Im 15. Jahrhundert gehen die Hochgerichtsfälle nach Altwied über.

Hinrichtungsstätte war auf der Ecke /Kreuzung Römerweg/Rodenbacherstraße und

Nodhauserpfad (Galgenpfad genannt), Flurbezeichnung am Galgen (Ebenfeld).

Urkundlich belegt, bestand der Galgen aus Holz mit 3 Galgenbäumen und mit dem zu verbindeten Querbäumen. Hier an dieser Stelle fand man auch ein Gräberfeld aus der Hunsrück/Eifel-Zeit.

In einer Urkunde heißt es 1341, da Irlich dem Grafen ein Rad und ein Seil zu stellen hat.

Erst im 16. Jahrhundert werden unterschiedliche Hinrichtungsarten bekundet:

  • Hinrichtung am Radgalgen

  • Hinrichtung mit dem Strick

  • Hinrichtung mit der Axt

  • Hinrichtung mit dem Schwert

  • Hinrichtung am gewöhnlichen Galgen.

Auch die Hexenverbrennungen mögen hier stattgefunden zu haben.

Weiter steht geschrieben vom Grawen Stein (grauer oder blauer Stein) Gemarkungsgrenze: Irlich - Wollendorf - Rodenbach. Auf diesem Stein nahm bei einer Hinrichtung der Schultheiß platz, um symbolisch den Prozeßhergang noch einmal zu wiederholen. War der Angeklagte geständig und für schuldig befunden, so wurde der Stab gebrochen

Aus einer Gerichtsakte über eine Hinrichtung des Jahres 1571

Ein "Johann von Ley aus Wollendorf", steht wegen Mordes an "Tönges am Berg" (Rodenbach), vor dem peinlichen Halsgericht am blauen Stein.

Der Nachrichter Schultheiß Johann Fiedler von Fahr, führte das übliche Fragespiel.

Der geständige Angeklagte bittet um Gnade, doch der Stab wird über ihn gebrochen.
Mit dem Urteilsspruch "Gott die Seel, den Raben das Fleisch", wird er durch die Hinrichtung mit dem Schwert begnadigt.

Da der erste Streich fehl ging, musste der Kopf vollends abgeschnitten werden, wie es in den zehnseitigen Akten heißt.

* * *

Bei einer Neuaufrichtung eines Galgens gilt folgende Verordnung:

• Die auf Hüllenberg müssen das Rad geben.

• Wollendorf, Gönnersdorf und Rodenbach die Pfosten samt Zubehör.

• Irlich die Axt samt Seilen, Nägel, Hammer und Hacken.

• Rodenbach die Leiter zu Galgen.

1724 läßt Schultheiß Mendel das Halsgericht von Zunftleuten errichten.

Nachdem Irlich zu Kurtrier gehörte, kam es 1789 zu Gemeindestreitigkeiten wegen einer Neuerrichtung eines Galgens. Irlich weigerte sich zur Mithilfe.

Am 24.12.1800 wurde der letzte Galgen am blauen Stein erstellt.

1829 dann alles beseitigt bis auf den Stein, der noch lange bis ins 20. Jahrhundert als unerkannter Zeuge dort gestan-den hat. Mit der Zeit verschwand auch dieser und somit war ein heimatliches Denkmal ausgelöscht.

 

Aus Gerichtsakten recherchiert durch den Heimatforscher:

Fritz Büschler
Neuwied-Feldkirchen (Gönnersdorf)

Für das Internet aufbereitet von:

Erich Walther
Neuwied-Feldkirchen (Fahr am Rhein)

Stand: April 2011 | Copyright Büschler/Walther - Alle Rechte vorbehalten.