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"der zugang zu sauberem wasser ist ein menschenrecht - 29. juli 2010 generalversammlung der UNO."

Historie der Wasserversorgung von Fahr am Rhein
Roentgen-Laufbrunnen von 1862
Wasserwerk Fahr von 1925

von Erich Walther

 

Weltwassertag 2013

22. März 2013 ist der Weltwassertag
UN Motto zum Tag des Wassers 2013:
"Wasser und Zusammenarbeit"


Das Video Water On The Table ist ein poetischer Essay Dokumentarfilm von Liz Marshall, mit Maude Barlow.
Das Video stellt die Fragen:

  • Ist Wasser ein kommerzielles Gut wie Laufschuhe oder Coca-Cola?

  • Oder ein Menschenrecht wie die Luft?


29. Juli 2010 Menschenrechte:
Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat das Recht auf sauberes Wasser als Menschenrecht anerkannt.
Die Resolution wurde mit großer Mehrheit angenommen. Gegenstimmen gab es keine.

Wasser: Ein wertvolles Geschenk der Natur

Die Natur hat den ehemals selbständigen Ortsteil Fahr schon immer reichlich mit Nutzwasser aus Bachläufen und erstklassigem Quell-/Trinkwasser aus mehreren Brunnen versorgt. Die Fahrer Bürger wussten und wissen diesen Schatz der Natur zu schützen und zu nutzen. Eine Dokumentation die über den folgenden Link Wasserquellen, Bäche und Bachläufe in Feldkirchen abrufbar ist, informiert über die Wasserläufe, welche in den Rhein bei Fahr führen.

Die Wasserversorgung, welche jedoch nie erwünscht war und mit dem die Fahrer Bürger zu oft negative Erfahrungen machen mußten war: Das Hochwasser von Vater Rhein. Hierüber wird noch an anderer Stelle auf dieser Webdomain mit Text, Bild und Video-Dokumentationen berichtet werden.

Diese Dokumentation informiert in Teilbereichen über die Geschichte der Fahrer Wasserversorgung, welche nicht nur für diese ehemals selbständige Gemeinde, sondern auch für die höher gelegenen Ortsteile - wie zum Beispiel Hüllenberg - von großer Bedeutung war. Vor rund 50 Jahren mußte zeitweise der Ort Hüllenberg von Fahr aus mit Wasser-Tankwagen versorgt werden.

1733 - Erste direkte Wohnhaus Wasserversorgung in Fahr

Im Fürstlich Wiedischen Archiv des Schlosses Neuwied fand ich per Zufall mit Hilfe des Archivleiters Herrn Dr. Krüger mehrere interessante Dokumente eines kulturhistorisch interessanten Vorganges von 1733 aus Fahr am Rhein.[Q.: 56-2-4, Blatt 50 Fürstlich Wiedisches Archiv Neuwied]

Im Jahre 1733 beschwert sich der Müller der herrschaftlichen Unteren Mühle in Fahr beim Grafen zu Wied darüber, dass vier Fahrer Bürger Wasserrohre von der öffentlichen Brunnenanlage direkt zu ihren Häusern zur Wasserversorgung verlegt haben. Diese kontinuierliche und hohe Wasserentnahme würde dazu führen, dass er nicht genug Wasser zum Betrieb seiner Pachtmühle erhält. Er bittet den Graf um Unterstützung damit dieser sich dafür einsetzt, dass diese Rohre wieder entfernt werden.

Diese vier Fahrer Bürger, es handelt sich um Johannes Bell, Johannes Anhäuser, Lucas Abresch und H.B. Kohlscheid Waise -, haben ihrerseits ebenfalls an den Grafen einen Brief geschrieben.
Der Inhalt ist sinngemäß wie folgt:

[…] Wir haben mit dem Müller von Fahr eine Vereinbarung getroffen. Er ist damit einverstanden, dass wir die von uns zur Wasserversorgung unserer Häuser verlegten Wasserrohe nicht entfernen müssen, wenn wir an den jeweiligen Enden einen Wasserhahn zur Entnahme anbringen und damit der kontinuierliche Wasserlauf unterbrochen werden kann.

In einem Dokument vom 27.10.1733 befiehlt der Graf zu Wied seinem Oberkellner nach Fahr zu gehen, um festzustellen ob dies der Wahrheit entspricht und der Müller von Fahr für den Betrieb seiner Pachtmühle jetzt wieder genug Wasser erhält.

Nach seinem Besuch in Fahr berichtet der Oberkellner dem Grafen sinngemäß in schriftlicher Form:

[…] Es wurde festgestellt, dass es "keine Abstimmung/Vereinbarung" mit dem Müller von Fahr, sowie diesen vier Fahrer Bürgern gibt. Die Wasserentnahme durch diese vier Rohre erfolgt wie bisher kontinuierlich, 24 Stunden am Tag. Wasserhähne an den Rohren sind nicht vorhanden. Die Wasserentnahme beträgt für diese direkte Hausversorgung insgesamt 72 Ohm pro Tag. Dies ist für den Müller von Fahr nicht mehr akzeptabel und gefährdet seinen Betrieb.

Mit einem schriftlichen Befehl vom 19.12.1733 entscheidet der Graf wegen des hohen Schadens, welcher dem Müller der Unteren Mühle von Fahr durch diese nicht genehmigte Wasserentnahme entsteht, dass die vier Fahrer Bürger die Wasserrohre sofort entfernen müssen und so wie andere Bürger auch, sich das für ihre Haushalte benötigte Wasser vom Laufbrunnen holen sollen. Außerdem verhängt er gegen diese vier Bürger eine Geldstrafe.

 

Dies dürfte wahrscheinlich die erste urkundlich belegte von praktischen denkenden Bürgern initiierte, direkte Gebäude-Wasserversorgung in Feldkirchen gewesen sein!

Welche durch die damalige fürstliche Obrigkeit – aus sachlichen Gründen – sofort wieder untersagt wurde.

Wasser ist ein starker Motor

Urkundlich belegt ist, dass es bereits vor dem Jahr 1425 eine Mühle in Fahr gab. Im Laufe der Folgejahre gab es - im heute als Denkmalzone ausgewiesenen Ortsteil –, insgesamt 3 mit Wasser betriebene Mühlen: die Untere Mühle (Hümmerich's Mühle), eine Gips-Mühle (welche oberhalb des Wasserwerks Fahr 1925 bestand), sowie die Senf-Mühle der Firma von Theodor Moskopf (später: Essig-Kühne / Carl Kühne KG).

Die einzige Mühle die heute noch besteht (jedoch nicht mehr in Betrieb ist) und durch die der Bachlauf zum Antrieb des Wasserrades noch ununterbrochen läuft – ist die als Kulturdenkmal ausgewiesene Untere Mühle (Hümmerich's Mühle).

 

Wasserbuchakte:

Einer Kopie eines Wasserbuchblattes aus der amtlichen Wasserbuchakte aufgrund eines Wassernutzungs-Antrages des Müllers Peter Kiefer der Unteren Mühle in Fahr vom 17. April 1924 ist zu entnehmen:

[...] Das Wasser des Wollendorfer-Kehlbachs nach Maßgabe des Fragebogens, des Lageplanes und der Zeichnung vom I.II.1924, auf die verwiesen wird, zwischen den Parzellen 560 und 586 Flur 2 Gemarkung Fahr in einer Holzrinne aufzufangen und zusammen mit dem Ueberlaufwasser der Quellen auf dem Grundstück 1159/o,591 auf den Parzellen 554, 555 und 556 Flur 2 Gemarkung Fahr zum Antrieb des Wasserrades einer Getreidemahlmühle zu verwenden und das Wasser des Leerlaufes in den Straßengraben einzuleiten.

Coblenz, den 25. April 1925 (Wasserbuchbehörde)

Zitat aus einer Sitzung des Gemeinderates Fahr aus dem Fahr 1925:

[...] Der Vertrag mit dem Mühlenbesitzer Kiefer aus Fahr, betr. der Hergabe der im Hause "Große Brunnengasse 5" entspringenden Quelle zur Wasserversorgung des Ortes und betr. die Nutzung des Waschbachs zum Antrieb einer Wasserturbine wird genehmigt.

Ende Zitat.

Hinweis: Dieses Zitat aus der Sitzung des Gemeinderates Fahr lässt die Vermutung zu, dass diese Sitzung zeitlich vor der amtlichen Freigabe war, da in der amtlichen Freigabe der "Wollendorfer Kehlbach" und nicht der Waschbach" als einer der Mühlen-Antriebe bezeichnet ist.
   Der Vollständigkeit halber muss jedoch erwähnt werden, dass in Karten des Katasteramtes Neuwied, aus dem Jahr 1831, der bei der Unteren Mühle ankommende Bach mit "Ackerbach" bezeichnet wurde.

1836 hatte Theodor Moskopf (*1808 in Gladbach - †1899 in Fahr) durch den Kauf einer Wassermühle im oberen Ortsteil von Fahr am Rhein seine Rheinische Senf- und Weinessig-Fabrik TH. MOSKOPF FAHR (Rheinland) gegründet in welcher viele Fahrer Mitbürger in der Fabrikation oder in kaufmännischen Berufen tätig waren.

Bis 1998 bestand in Fahr noch die Fabrikationsstätte der Carl Kühne KG, welche diese in 1948 von Theodor Amand Carl August Moskopf (*1869 in Fahr - †1950 in Fahr) übernommen und unter dem Namen: Rheinische Senf- und Weinessig-Fabrik vormals Theodor Moskopf, weitergeführt hatte.

Seit dem Ende der Produktion werden die ehemaligen Fabrik- und Verwaltungsgebäude nicht mehr genutzt und stehen zum Verkauf. Eigentümer ist die Carl Kühne KG in Hamburg.


1914 Rheinische Senf- und Weinessig-Fabrik Theodor Moskopf

Der Fabrikant und Kaufmann Theodor Amand Carl August Moskopf, war ein Förderer der Fahrer Wasserleitungsversorgung.
   Im Jahr 1920 unterstützte er den Wasserleitungsfond der Gemeinde mit einer großzügigen Spende in Höhe von 5.000,-- Mark. Für ein mögliches Defizit in der Gemeindekasse stellte er weitere 2.000,-- Mark zur Verfügung. Diese sollten, sofern nicht benötigt, dann ebenfalls für den Wasserleitungsfond Verwendung finden.

1954 Rheinische Senf- und Weinessigfabrik GmbH vormals Theodor Moskopf

Einem Eintrag im Wasserbuch, der Wasserbuchbehörde datiert vom 24. Juni 1954 ist zu entnehmen, dass dieses Unternehmen das Wasser des Waschbachs nutzte.

Wasserwerk Fahr 1925 & Roentgen Brunnen von 1862

Historische Brunnen in der Denkmalzone

Wer vom Rhein, der Linzer Straße ausgehend, vorbei beim ältesten Haus von Fahr, dem Rheinischen Haus, in die Große Brunnengasse einbiegt, wenige Schritte bergauf geht und die Untere Mühle mit dem Backesmännchen passiert hat, sieht den Roentgen Brunnen von 1862, sowie das Pumpenhaus des ehemalige Wasserwerk Fahr von 1925.

Gedenktafel am Roentgen Brunnen in Fahr am Rhein

 

 

Eine Gedenktafel der Bürger von Fahr sowie ein Bildniss erinnert am Roentgen Brunnen an den hochgeachteten ehemaligen Mitbürger, den Herzoglich Nassauischen Geheimrath Dr. jur. August von Roentgen.

Wie erst jetzt durch archivierte historische Dokumente festgestellt werden konnte, beinhaltet der Text dieser vermutlich aus 1925 stammenden Gedenktafel zwei Übertragungsfehler:

Original der Unterschrift des

Geheimrath Dr. jur. August von Roentgen:

Unterschrift des Geheimrath August von Roentgen aus dem Archiv des Katasteramtes Neuwied

Die Jahreszahl 1925, sowie die Schreibweise seines Familiennamens.

Vermutlich ging im Zusammenhang mit dem Pumpenhausbau des Wasserwerk Fahr von 1925 die zuerst in 1862 am Roentgen Brunnen angebrachte Gedenktafel der Bürger von Fahr verloren und man verwendete für eine neue Tafel fälschlicherweise das Datum 1925. Richtig wäre jedoch "1862" gewesen. Der zeitliche Hinweis "1862" mit Bezug auf die Gedenktafel entstammt einer Beilage der Neuwieder Zeitung vom 15. Juni 1923. Dieser Artikel trug die Überschrift: "Heimatliche Betrachtungen über das Rheindorf Fahr bei Neuwied".

August von Roentgen und "nicht": Röntgen

Aus der persönlichen Korrespondenz des 1825 geadelten Fahrer Mitbürgers August von Roentgen, sowie aus Dokumenten mit seiner Unterschrift, die im Archiv des Katasteramt Neuwied gefunden wurde ist ersichtlich, dass er immer die Schreibweise Roentgen verwendete. Aber nicht nur der Steinmetz verwendete die falsche Schreibweise. Wie bei der Sichtung von Dokumenten im "Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz" festgestellt werden konnte, wurde auch sein Adelsbrief mit einer falschen Schreibweise seines Familiennamens auf "August von Röntgen" ausgestellt.
Das linke Bild zeigt den Geheimrath Dr. jur. August von Roentgen. Es stammt aus dem Archiv des Corps Onoldia in Erlangen. Dankenswerterweise für diese Publikation zur Verfügung gestellt durch den Archivleiter, Herrn Professor Dr. Hans-Peter Hümmer. Diese Studentenverbindung, das Corps Onolida, wurde als das Erste im Jahr 1798 gestiftet und ist heute noch aktiv. Roentgen war ein Mitglied des Corps Onoldia. Im rechten Teil sehen Sie sein Familienwappen. Roentgen erhielt dieses Wappen im Zusammenhang mit seiner Erhebung in den Adelsstand am 1. März 1825 durch König Friedrich Wilhelm III von Preussen. Es stammt aus dem Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz.

Geheimrath Dr. jur. August von Roentgen

 

Gottfried Leonhard August von Roentgen wurde am 10. Juni 1781 in Neuwied am Rhein, als zweiter Sohn seines als Kunstmöbelschreiners berühmten Vaters David Roentgen. (1743 – 1807) und seiner elsässischen Mutter Catharina Dorothea Scheurer (1749 – 1825) in Neuwied geboren. Verstorben am 05. August 1865 in seiner Villa Roentgen.

Er war verheiratet mit Carolina Olivia von Trepka * 17. April 1815, Kopenhagen/DK, + 27. Oktober 1851, Villa Roentgen, Fahr am Rhein.

Die Ehe blieb Kinderlos.

  Familiewappen des Geheimrath Dr. jur. August von Roentgen

Die Quellwasser, Bäche und Bachläufe des Stadtteils Feldkirchen werden detailliert unter dem folgenden Link innerhalb dieser Domain beschrieben. Klicken Sie bitte HIER

 

Im historischen Ortskern von Fahr gibt es noch heute in Kellerräumen einiger historischer Fachwerkbauten, Bachläufe und Quellwasser-Entnahmestellen.

Trinkwasser auf dem Hühnermarkt

Eine kleine Brunnenanlage mit einem Steinbecken, aus welcher heute noch Trinkwasser in einer sehr guten und kontinuierlich geprüften Qualität entnommen werden kann, befindet sich auf dem Hühnermarkt. Zu erreichen über die Fahrer Straße oder die Kleine Brunnengasse.
    Während der Hochwasser-Katastrophen war dies für die Bürger von Fahr (auch für den Autor dieses Textes) eine der wenigen Möglichkeiten Trinkwasser entnehmen zu können, da die Wasserleitungen abgesperrt waren. Aber auch heute noch, wird diese Trinkwasser-Quelle von vielen Bürgern genutzt.

Roentgen Brunnenanlage von 1862

Die größte Brunnenanlage, ein sogenannter "Laufbrunnen" bestehend aus zwei Steinbecken befindet sich in der Großen Brunnengasse direkt angrenzend an die Außenmauer des Wasserwerk Fahr von 1925.

Diese für die damalige Zeit moderne und praktische Brunnenanlage spendete der hochgeachtete Fahrer Mitbürger, der Geheimrath Dr. jur. August von Roentgen, in 1862 der Gemeinde Fahr.

Kontinuierlich spendet diese Brunnenanlage heute noch Wasser von den Rheinhöhen. Die Qualität dieses Wassers wird leider seit geraumer Zeit aus Kostengründen nicht mehr in Bezug auf eine mögliche Trinkwasser-Qualität geprüft. Es wäre jedoch wünschenswert, da die Wahrscheinlichkeit sehr hoch ist, dass dieses Wasser ebenfalls eine hohe Trinkwasserqualität hat.

Zumindest Besuchern und Touristen des historischen Ortskerns von Fahr, könnte dieser Roentgen-Brunnen vor dem Aufstieg in die höher gelegenen Ortsteile, eine willkommene Erfrischung bieten!


Hinweis:

Bilder der Roentgen Brunnenanlage finden Sie innerhalb dieser Webseite.
Ergänzende Informationen zum ehemaligen Mitbürger von Fahr, dem Geheimrath August von Roentgen, finden Sie innerhalb dieser Webdomain unter der Adresse Roentgen Villa.

Protokollauszüge aus Sitzungen des Gemeinderates Fahr

welche den Themenkreis "Wasserversorgung Fahr …" zum Inhalt hatten. Diese historisch interessanten Informationen wurden von dem Fahrer Mitbürger, Herrn Günter Höhler gesammelt um die Geschichte von Fahr auch für unsere Nachkommen lebendig zu erhalten. Sie sind jetzt im Archiv-Bestand von Erich Walther

Die Wollendorfer Wasserleitung wird ab Haus Friedrichstein verlängert … nach der Bendorf-Honnefer Provinzialstraße hin unter folgenden Bedingungen:

1. Die Leitung soll unter eine Rinne gelegt werden.

2. Nach ihrer Fertigstellung hat die Gemeinde Wollendorf an Stelle der jetzigen aus Bruchsteinen bestehenden Rinne eine solche aus Zementsteinen mit Pflastersteinen eingefasste herzustellen. Im übrigen soll die Wegefläche nach Herstellung der Rohrleitung wieder in Ordnung gebracht werden.

3. Die Gemeinde Wollendorf muss der Gemeinde Fahr das Recht einräumen, an die Leitung eine Rohrleitung nach dem Dorfe Fahr anzuschließen und aus dieser Anschlußleitung Wasser zu entnehmen für Feuerlöschzwecke. Die Zeit der Ausführung dieser Anschlußleitung bleibt der Gemeinde Fahr überlassen.

Mitteilung des Bürgermeisters:

Der Regierungspräsident hat keine Bedenken mehr gegen die Benutzung der Quelle des großen Brunnens zur Anlage einer Wasserleitung für die Gemeinde Fahr.

Der Gemeinderat beschließt, es solle festgestellt werden, ob das Plätzchen am großen Brunnen zum Bau eines Pumpenhauses genügt.

Herr Fabrikant Theodor Moskopf hat sich bereit erklärt, ein am Schlusse des Jahres etwa vorhandenes Defizit in der Gemeindekasse bis zur Höhe von 2.000,00 Mark zu decken und außerdem der Gemeinde zum Wasserleitungsfond 5.000,00 Mark zu schenken. Falls der Fehlbetrag mehr als 2.000,00 Mark übersteigen sollte, soll der Fehlbetrag von der Schenkung übernommen werden.

Gemeindevorsteher wird Herr Melsbach

Nach eingehender Beratung wird beschlossen, von dem Ausbau des Dachgeschosses der Schule abzusehen, weil andere dringlichere Projekte - Ausbau der Wasserleitung - auszuführen sind.

Im nächsten Jahr soll dann eine Wasserleitungsanlage einschließlich einer Pumpstation (Wasserturbine + Elektromotor) gebaut werden.

Dabei wird die Gemeinde die Verpflichtung übernehmen, die etwaigen Schadenersatzansprüche Dritter, welche infolge stellenweiser Höherlegung der Fahrbahn der Provinzialstraße entstehen könnten, zu vertreten, und die Anlieger veranlassen, die etwas dort notwendig werdenden Anschlussarbeiten auf eigene Kosten auszuführen.

Das Landesbauamt wird 1925 die Provinzialstraße mit Kleinpflaster versehen

Um zu vermeiden, dass beim Bau der Wasserleitung das neue Pflaster wieder aufgerissen werden muss, wird auf Antrag der Verwaltung beschlossen, dass der Rohrstrang der Wasserleitung vor Ausführung der Pflasterung in die Provinzialstraße gelegt werden soll. Zu diesem Zweck muss das erforderliche Material sofort beschafft werden.

 

In diesem Frühjahr wird die zentrale Wasserleitung gebaut

Die Wasserleitung wird in Abänderung des Planes mit 80 mm Rohren verlängert bis zur sogenannten "Teufelsküche".
    Von da ab bis zu der Gärtnerwohnung der Gräflich Wolff Metternich`schen Besitzung werden 1 Zoll Gasrohre verwendet.

Zum Antrieb der Pumpe soll eine Wasserturbine und als Reserve ein Elektromotor in entsprechender Stärke eingebaut werden.

 

Der Vertrag mit dem Mühlenbesitzer Kiefer aus Fahr

betr. der Hergabe der im Hause "Große Brunnengasse 5" entspringenden Quelle zur Wasserversorgung des Ortes und betr. die Nutzung des Waschbachs zum Antrieb einer Wasserturbine wird genehmigt

An Zuschlägen für die Wasserversorgung werden jährlich erhoben:

1. für ein Stück Großvieh 6,00 RM

2. für ein Stück Kleinvieh 3,00 RM (Kälber, Ziehen, Schafe, Schweine)

3. für ein Wasserspülkloset 6,00 RM

4. für die Gartenbewässerung 6,00 RM

5. Pauschale der Firma Th. Moskopf 400,00 RM

 

Weitere Zitate aus vorliegenden Original-Dokumenten aus dem Archiv-Bestand von Erich Walther.

Der Bürgermeister von Heddesdorf schrieb an den Herrn Gemeindevorsteher Kiefer zu Fahr

Zitat aus dem vorliegenden Originalbrief/Dokument::

Der bei der Landesbank der Rheinprovinz bestehende Wechselkredit ich Höhe von 24.000 RM, welcher für den Bau der Wasserleitung aufgenommen worden war, kann nunmehr bei genannter Bank in eine langfristige Anleihe umgewandelt werden, und zwar vorläufig bis 1935.

Bekanntmachung des Bürgermeisters Wortmann, vom Amt Heddesdorf:

Zitat aus dem vorliegenden Original-Dokument:

Für Waschmaschinen, welche durch Wasser angetrieben werden, wird von jetzt ab aus der Gemeindewasserleitung kein Wasser mehr geliefert.

 

Diese Maschinen werden plombiert.

 

Neuwied, den 29. Juni 1933

Der Bürgermeister von Heddesdorf

Woltmann

II. Nachtrag zum Ortsgesetz über die Abgabe von Wasser
aus dem Gemeindewasserwerk Fahr vom 13. Januar 1932.

 

Zitat aus dem vorliegenden Originalbrief/Dokument

Beschluss des Gemeinderates vom 12. Januar 1932 mit Genehmigung des Kreisausschusses erlassenen Ortsgesetzes über die Abgabe von Wasser aus dem Gemeindewasserwerk Fahr vom 13. Januar 1933 wird gemäß Gemeinderatsbeschluß vom 18. Juli 1933 wie folgt geändert:

  • Für jede durch Wasser aus der Gemeindewasserleitung betriebene Waschmaschine ist eine Pauschale von 15,-- RM jährlich zu zahlen.

  • Für jede derartige Waschmaschine, mit welcher auch die Wäsche anderer nicht zur eigenen Haushaltung gehörenden Personen gereinigt wird, erhöht sich die Pauschale um 15,-- RM jährlich.

Der Nachtrag tritt mit dem, der ortsüblichen Bekanntmachung folgender Tag in Kraft.

 

Fahr, den 22. Juli 1933

Der Gemeindevorstand

Bäcker

Gemeindevorsteher

Text eines Briefes an den Bürgermeister von Heddesdorf, unterzeichnet von 5 Fahrer Bürgern

Hinweis: Der Brief wurde handschriftlich von dem Fahrer Bürger Alfred Walther erstellt.

Zitat aus dem vorliegenden Original-Dokument
mit Posteingangsstempels des Amt Heddesdorf vom 13. Februar 1934.

 

An den Herrn Bürgermeister von Heddesdorf

Heddesdorf/Neuwied

 

Fahr, den 10. Februar 1934

Betr.: Wassergeld für Waschmaschinen

Wir Besitzer von Waschmaschinen protestieren gegen die veranlagte Steuer von 15 Mark. Es wird wohl in ganz Deutschland keine Gemeinde geben, die eine solche Steuer erhebt. Im übrigen kann Wassermangel in Fahr wohl niemals als vorherrschend angesehen werden, die Brunnenanlage liefert soviel Wasser, dass dieses bei weitem nicht voll benötigt wird.

Ganz abgesehen davon, dass also die Hauptvoraussetzung für die Festsetzung der Wassergeldgebühr hin fällig ist, liegt eine derartige Maßnahme durchaus nicht im Rahmen der heute verfolgten Politik. Die Besitzer sind genötigt ihre Maschinen außer Betrieb zu setzen um diese Steuer zu sparen, auch widerspricht die maßnahme der Arbeitsbeschaffung, denn dadurch werden die Absatzmöglichkeiten der Erzeuger vollkommen unterbunden.

Die Besitzer der Waschmaschinen mit Wasserbetrieb stellen daher den Antrag die Steuer wenn nicht ganz, so doch auf eine vernüftige Stufe zu stellen.

Wir bitten den Protest und Antrag als dringend zu behandeln.

Wenn die Gemeinde Geld benötigt, so sind wir der Ansicht, dass das auf die Gemeinde verteilt, und nicht nur die Besitzer von Maschinen mit Wassermotor.

 

Unterschiften: Alfred Walther, Fr. Ohliger, Joh.Schneider, Gottfried Schirm, Teo Heinrich Schmitt

Der Bürgermeister von Heddesdorf an den Gemeindevorsteher zu Fahr

Zitat aus dem vorliegenden Originalbrief/Dokument:

[...] Der Wassergeldsatz für die durch Wassermotore betriebenen Waschmaschinen ist sr.Zt. durch Beschluß des Gemeidnerates in der Absicht so hoch gesetzt worden, dass der Betrieb der Maschinen dadurch nach Möglichkeit unterbunden wird.

Da das Wasser für die Wasserleitung in Fahr maschinell gefördert wird, ist es naturgemäß erheblich teurer, als das Wasser von Wasserquellen mit natürlichem Druck.

Die Gemeinde hat hierdurch kein Interesse daran, für derartige Waschmaschinen billiges Wasser zu liefern.

Der Wassergeldsatz für diese Maschinen ist festgelegt in dem Ortsgesetz über die Wasserleitung Fahr.

Eine Beschlussfassung über die vorstehende Beschwerde durch Sie nach Anhörung des Gemeinderates kommt nur dann in Frage, falls Sie beabsichtigen sollten, das vorgenannte Ortsstatut zu ändern, was aber nicht ratsam ist.

Im anderen Falle wollen Sie mir hierunter gefl. Mitteilen, ob der Antrag von hier aus abgelehnt werden soll. Frist: 23/2

Unterzeichner: Amt Heddesdorf (Stempel) – Eing. 16. Februar 1934

Der handschriftliche Text im unteren Teil des Originaldokuments konnte noch nicht entziffert werden.

Ein mit " E i l t " gekennzeichneter Brief von 5 Bürgern aus Fahr – an den Gemeinderat Fahr

Zitat aus dem vorliegenden Originalbrief/Dokument:

Hiermit erheben wir nochmals Einspruch gegen die Erhebung des Wassergeldes für die Wasserwaschmaschinen von RM 15,00 aus folgenden Gründen:

Im August 1933 wurde von dem Gemeinderat Fahr beschlossen, dass 15,00 RM jährlich für die Wasserwaschmaschinen erhoben würden.

Im Februar erhalten wir nun einen Steuerschein mit dem Betrage von 15,00 RM.

Nach gesetzlicher und juristischer Ansicht ist der Betrag von 15,00 RM nicht richtig, da im August doch erst der Beschluß gefasst worden ist.

Mit der Teil-Zahlung ab August erklären wir uns einverstanden.

Wir bitten Sie nochmals, die Angelegenheit beschleunigst zu prüfen, da verschiedenen Fahrer Bürgern die Waschmaschinen von seiten des Amtes Heddesdorf gepfändet worden ist und am 21.3. verkauft werden soll.

Der Brief wurde handschriftlich unterzeichnet von:

Unleserlich Schmitt, Fr. Ohliger, Unleserlich Unleserlich, Alfred Walther, Johann Schneider

Nb.: Eine Regelung für das Rechnungsjahr 1934 halten wir uns vor.

Der Bürgermeister des Amtes Heddesdorf schreibt an den Herrn Bürgermeister zu Fahr

Zitat aus dem vorliegenden Originalbrief

Betr.: Antrag Krieger. Ihr Bericht von heute.

Dem Antrag des Max Krieger auf Anschluß seines Bauplatzes an die Wasserleitung wird unter den gleichen Bedingungen stattgegeben werden müssen, wie in den Fällen Busch und Roentgen, d.h. die Gemeinde stellt Rohre, während Krieger die Erdarbeiten und die Verlegungsarbeiten auf eigene Kosten ausführen lässt.

Für die Beschaffung der Rohre und des Hydranten wird die Gemeinde rd. 400,00 RM aufwenden müssen. Diese Kosten können aus einem vorhandenen Reservefonds entnommen werden.

Ich bitte um gefälligen umgehenden Bericht, ob Sie hiermit einverstanden sind, damit alsdann die Bestellung der Rohre etc. von hier aus vorgenommen werden kann.

Falls ich bis zum 5. d.M. keine gegenteilige Nachricht erhalte, werde ich stillschweigendes Einverständnis annehmen.

Unterzeichnet: Woltmann

Im unteren Teil dieses Briefes steht noch ein handschriftlicher Vermerk der noch nicht entziffert werden konnte. Es handelt sich vermutlich ein Einverständnis mit diesem Vorschlag.

Dieser Vermerk trägt das Datum 04. Juli 1935

Die Gemeinde Fahr schreibt an den Amtsbürgermeister von Heddesdorf sinngemäß:

Betr.: Wasserleitung:

Es wäre zu klären und zu überlegen, ob mit der neuen Zuführung von Wollendorf die Einfriergefahr vermieden wird.

Bis jetzt war das Hauptrohr immer von der Hohl bis zum Hause Busch eingefroren.

Besser wäre es meines Erachtens, wenn das Endrohr bei Krieger weiter als Ringleitung durch die Hohl geführt würde, wodurch dann alle Gebäude in Fahr, sowohl der Schillerstrasse, wie auch Brand und die obere Hohl, die an Gönnersdorf angeschlossen ist, von der Fahrer Wasserleitung gespeist würden.

Nach dem jetzigen Plane würde die Schillerstrasse von Wollendorf Wasser entnehmen und Brand und die obere Hohl von Gönnersdorf. Brand zahlt 50% Wassergeld mehr, wie die Gönnersdorfer, und wäre vorerst auch das Wassergeld der Schillerstrasse, welches an Wollendorf bezahlt würde, festzulegen.

Ich könnte es nicht verantworten, wenn dasselbe höher wäre, als in Fahr.

Die wiederholten Störungen im Sommer, die man auf die stoßweise Entnahme von Wasser durch die Fa. Modkopf zurückführte, haben sich nach Behebung eines Mangels in der Pumpanlage in diesem Jahr nicht mehr gezeigt .

Hinweis: Der Name des Unterzeichners ist nicht zu lesen.

Zitat aus Schreiben des Amtsbürgermeisters des Amtes Heddesdorf an den Herrn Bürgermeister von Fahr.

Antwort auf das Schreiben vom 31. Oktober 1942:

Die Anlage eines neuen Rohrstranges bezw. einer Verbindungsleitung ist örtlich unter Hinzuziehung des Kreisbauamtes geprüft und die von hier aus gemachten Vorschläge für richtig befunden worden.

Ihrem Vorschlag, die Verbindungsleitung vom Haus Krieger nach der Hohl zu verlegen, kann icht beigepflichtet werden, weil diese Verbindungs – Straße nach dem hier vorliegenden Bebauungsplan in Fortfall kommt und ein Durchschneiden des Siedlungsgeländes mit einer Wasserleitung erhebliche Schwierigkeiten hinsichtlich der Bebauung führen könnte.

Die von Ihnen vorgeschlagene Ringleitung wäre an sich eine gute Lösung, ihre tatsächliche Ausführung muß aber mit Rücksicht auf die Schwierigkeiten in der Materialbeschaffung und wegen des Mangels an Arbeitskräften bis nach dem Kriege zurückgestellt werden, ganz davon abgesehen, dass für diese Arbeiten bestimmt die Genehmigung versagt würde.

Außerdem sind die Vorbereitungen für die Verbindungsleitung Krieger – Bahnhofstraße schon so weit gediehen, dass ein Umänderung der Planung sowie Umstellung der Materiallieferungen nicht mehr möglich sind.

Der Amtsbürgermeister des Amtes Heddesdorf an Herrn Heinrich Kühn in Fahr

Unter Bezugnahme auf Ihre Eingabe vom 15. März ds.Js. wird Ihnen mitgeteilt, dass Ihre Vergütung als Pumpenwärter mit Wirkung vom 1. April ds.Js. ab auf 15,00 RM monatlich erhöht worden ist.

gez. Woltmann

 

Diese Dokumentation über die Brunnen- und Wasserversorgungs-Historie von Fahr wurde von Erich Walther erstellt und wird noch erweitert. Es gibt weiteres, noch nicht vollständig gesichtetes Text- und Bild-Material.

Stand: 22. Juni 2013