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"helfen sie mit - bei der realisierung einer vision - als Vereinsmitglied, spender oder sponsor."

 


Spendeninitiative Fahrer Strasse 79

Backesmännchen Untere Mühle Fahr

Historischer Dorfplatz und

Untere Mühle Fahr

mit "Backesmännchen"

Backesmännchen Fahr am Rhein

1. Ausgangsbasis

Dem Bürgerverein Fahr ist es unter Verwendung von Vereinsmitteln und zweckgebundenen Spenden am 10.06.2011 gelungen, die Immobilie "Fahrer Straße 79" bestehend aus vier Parzellen, in der Denkmalzone des Historischen Ortskern von Fahr am Rhein, käuflich zu erwerben. Diese Immoblilie beinhaltet ein für den sofortigen Abriss bestimmtes mehrstöckiges, extrem baufälliges und seit Jahrzehnten verwahrlostes Wohngebäude, welches nicht unter Denkmalschutz steht, sowie das sanierungsbedürftige Kulturdenkmal der Unteren Mühle mit dem Schutzpatron des "Backesmännchen".

Der Bürgerverein war sich bewusst über die Tragweite dieser Entscheidung!
Es war jedoch nicht länger akzeptabel, dass seit dem Eigentumswechsel in 1980 die gesamte Immobilie - nicht nur das Kulturdenkmal - einem ungehinderten Verfall ausgeliefert wurde. Der schlechte Erhaltungszustand und lebensbedrohlich gewordenen Baumängel entwickelten sich zu einer Gefahr für die Bewohner und die unmittelbare Nachbarschaft. Mehrfach wurde in der regionalen Fachpresse hierzu berichtet.

Nur auf diese Weise - durch Kauf der gesamten Immobilie -, konnte endlich die rechtliche Basis dafür geschaffen werden, dass öffentliche Institutionen, wie Bürgerinitiativen, die Stadtverwaltung Neuwied, die Kreisverwaltung Neuwied, die Untere Denkmalschutzbehörde, sowie die in Mainz ansässige Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz Landesdenkmalschutz, sich jetzt auch für die Sanierung und den Erhalt der Unteren Mühle engagieren können - und sollten.
So wie der Kauf letztlich nur mit Hilfe von Spenden bewältigt werden konnte, ist auch der in erheblichem Umfang notwendige Aufwand für die Wiederherstellung des Historischen Dorfplatzes im Kern der Denkmalzone, sowie die Sanierung der Unteren Mühle ohne private und institutionelle Spenden kaum zu schaffen.

Diese Spenden an unseren gemeinnützigen Verein haben einen großen Hebel, weil jeder gespendete €uro durch oft prozentuale Zuschüsse öffentlicher Instanzen ein Mehrfaches an Geldzuflüssen auslösen kann!

2. Spendenaufruf

Wir laden die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Neuwied, des Stadtteils Feldkirchen und des Ortes Fahr herzlich ein, ihrer Verbundenheit zum historischen Ortskern von Fahr durch eine Spende Ausdruck zu verleihen.

Jede Spende werden wir – auch wenn es eine kleine Spende ist – mit Dankbarkeit und Respekt entgegennehmen. Dabei sind uns viele kleine Spenden sogar lieber als wenige große, weil wir den erneut wieder zu belebenden Dorfplatz und die Untere Mühle mit seinem Backesmännchen als ein gemeinsam von der hiesigen Bevölkerung getragenes Stück Heimatgeschichte verstehen, auf das wir alle stolz sein möchten und können.

Mit einer Spende werden Sie Teil einer Erfolgsgeschichte und Umsetzung einer Vision, die durch den drohenden Verfall des einst stolzen Gebäudes beinahe unmöglich geworden wäre.

Ob Sie diese Spendeninitiative um und mit der Unteren Mühle einmalig oder mit kleinen regelmäßigen Beträgen unterstützen möchten, ob Sie auf der Spendentafel genannt werden möchten oder lieber nicht, ob Sie ein Zeichen für sich selbst oder für einen Ihnen nahe stehenden Menschen setzen wollen – wir werden uns große Mühe geben, Ihrem Wunsch zu entsprechen, damit sich alle Beteiligten mit dieser Zuwendung wohl fühlen können. Zu den Möglichkeiten, wie wir Ihre Spende bekannt machen, lesen sie bitte den Absatz "Spendentafel".

Da der Bürgerverein Fahr e.V. ein gemeinnütziger Verein ist, sind Ihre Spenden in unbeschränkter Höhe steuerlich abzugsfähig, d.h. das Finanzamt erstattet Ihnen einen Teil des gespendeten Betrages. Sie erhalten nach jeder Spende kurzfristig eine entsprechende Spendenbescheinigung.

2.1. Testament für den Denkmalschutz

Mit Blick auf unsere Verantwortung gegenüber kommenden Generationen bedenken immer mehr Menschen unseren in 2001 als gemeinnützig anerkannten Bürgerverein Fahr e.V. in ihrem Testament. So hilft ihr Vermögen auch über ihren Tod hinaus dort, wo es ihnen wichtig ist – und wofür sie sich vielleicht heute schon einsetzen.

Der große Vorteil, eine gemeinnützige Einrichtung wie den Bürgerverein Fahr e.V. zum Erben zu bestimmen, besteht in der Befreiung der Erbschaftssteuer. Ihr Vermögen kommt also ohne Abzüge dem gewidmeten Zweck zugute.

Eine Grabstätte wird abhängig von der Vertragslaufzeit für immer entfernt.
Im Kulturdenkmal „Backesmännchen-Haus von 1686“ wird der Name eines Erblassers auf einer Ehrentafel der „Testamentarischen Spender“ in Erinnerung gehalten. Auf Wunsch mit Bild und vollständigen Lebensdaten. In Ergänzung hierzu ist eine vertragliche Verpflichtung für z.B. eine Grabpflege durch unseren Bürgerverein denkbar.

Ein Testament verfassen - aber wie?

Letztwillige Verfügungen können auf unterschiedliche Weise getroffen werden. Zum einen gibt es die Möglichkeit des eigenhändigen Testaments. Es muss vollständig handschriftlich niedergeschrieben und vom Erblasser mit vollem Vor- und Zunamen unterschrieben sein. Das Testament kann an jedem Ort aufbewahrt werden aber auch beim zuständigen Amtsgericht hinterlegt werden. Auf der anderen Seite gibt es das so genannte öffentliche Testament. Der Erblasser kann sich bei einem Notar beraten lassen und ihm seinen letzen Willen – auch mündlich – übermitteln. Der Notar setzt dann das Testament schriftlich auf und hinterlegt es beim zuständigen Amtsgericht.

Ehepaare können ein so genanntes Ehegattentestament einrichten. In einem gemeinschaftlichen Testament setzen sie sich gegenseitig als Erben ein und bestimmen einen Dritten nach dem Ableben des Längerlebenden als Erben. Auch hierfür kann sowohl ein eigenhändiges als auch ein öffentliches Testament verfasst werden.

Gerne beantworten wir Ihnen Ihre Fragen in einem persönlichen Gespräch. Senden Sie uns bitte Ihren Terminwunsch per E-mail unter bvfahr@neuwied-feldkirchen.net

2.2. Bußgelder und Geldauflagen für den Denkmalschutz

Bußgelder und Geldauflagen, die unserem als gemeinnützig anerkannten Bürgerverein Fahr e.V. von Strafgerichten, Staatsanwaltschaften und Finanzämtern zugewiesen werden, ermöglichen uns das bedrohte Kulturdenkmal „Backesmännchen-Haus“ - Unteren Mühle in Fahr am Rhein, zu retten.

Wir wurden mit Wirkung ab dem 01. Juni 2013 unter dem AkZ.: 4012 a - 26/13 in die Liste der gemeinnützigen Einrichtungen bei den Oberlandesgerichten Koblenz und Zweibrücken aufgenommen.

Für Ihr Vertrauen danken wir Ihnen herzlich.

Bitte helfen Sie uns durch Ihre Zuweisung von Bußgeldern oder Geldauflagen!

 

Wir sichern Ihnen zu:

  • Kurzfristige Meldung der eintreffenden und ausbleibenden Zahlungen an die zuweisende Stelle

  • Sicheres Prüfungsverfahren, um die irrtümliche Ausstellung einer Spendenbestätigung zu vermeiden

  • Verwendung der Bußgelder für unsere satzungsgemäßen Aufgaben

  • Transparenz und Rechenschaft: Information an das Oberlandesgericht Koblenz über die Höhe der zugewiesenen und bezahlten Geldauflagen sowie deren Verwendung

  • Offenlegung der Bilanz im Jahresbericht


Informationen zum Herunterladen:

Bußgeldkonto

Bürgerverein Fahr e.V., 56567 Neuwied

IBAN: DE94 5745 0120 0030 2313 69

Sparkasse Neuwied


3. Formen der Unterstützung

Sie wissen sicher, dass für die Wiederherstellung und Realisierung des historischen Dorfplatzes, sowie den Erhalt eines mehrere Jahrhunderte alten Gebäudes vielerlei Unterstützung möglich und erforderlich ist. Vieles geschieht im Hintergrund, viele Menschen bringen die gemeinsame Sache mit einem Ratschlag, mit Recherchen, mit Hinweisen, wen man mit einem Problem ansprechen kann, im Umgang mit Behörden und mit konkreter Vereinsarbeit voran.

Neben den finanziellen Zuwendungen möchten wir aber besonders eine Art der Zuwendung öffentlich sichtbar machen: Das Zupacken! Dies umfasst Abriss- und Aufräumarbeiten ebenso, wie jede andere handwerkliche Tätigkeit sowie Maßnahmen, die das gesamte Erscheinungsbild der Unteren Mühle und ihrer direkten Umgebung verbessern. Daher werden wir jede geleistete Arbeitsstunde genauso behandeln wie eine Geldzuwendung von EUR 8,-- und ebenfalls auf der Spendentafel wiedergeben. Diese Arbeitsleistung kann von einem Mitglied des Vereinsvorstandes oder einem von diesem explizit benannten Vertreter quittiert werden.

4.   Spendentafel

4.1 Platzierung, Umfang

Auf einer Spendentafel, die gut sichtbar im Außenbereich des Kulturdenkmals, unmittelbar nach Beendigung der Sanierungsarbeiten angebracht wird, werden alle Personen und Institutionen aufgeführt, die zum Kauf und zur Sanierung dieser Immobilie beigetragen haben. Dabei wird zwischen Privatpersonen einerseits sowie Firmen, Behörden und anderen Institutionen unterschieden. Es werden die 50 höchsten Firmenspenden und die 100 höchsten Privatspenden geehrt (bei sehr vielen Spendern werden wir diese Liste gegebenenfalls erweitern).

Auf der Website Sponsoren werden alle Spender in einer alphabetischen Spenderliste aufgeführt.

4.2 Spendenkategorien

Eine Spende werden wir wenn gewünscht öffentlich dokumentieren. Die Gesamtspendenhöhe, die eine Person oder eine Institution im Laufe der Zeit für die Spendeninitiative zugewendet hat, wird zudem in Kategorien unterteilt. Um die Wünsche der Spender in der in der jeweiligen individuellen Form umsetzen zu können, benötigen wir hierfür noch entsprechende Angaben. (siehe dazu 4.3).

 

Zeichen
Privatspende bis
Geschäftsspende bis
k01
50 €uro
100 €uro
k02
100 €uro
250 €uro
k03
250 €uro
500 €uro
k04
500 €uro
1.000 €uro
k05
1.000 €uro
2.500 €uro
k06
2.500 €uro
5.000 €uro
k07
5.000 €uro
10.000 €uro
k08
10.000 €uro
25.000 €uro
k09
25.000 €uro
50.000 €uro
k10
50.000 €uro
100.000 €uro

 

Bei Spenden, die in Form von Daueraufträgen eingehen, wird die erreichte Spendenkategorie bei Erreichen einer neuen Spendenstufe automatisch angepasst. Die Anpassung erfolgt monatlich.

4.3 Nennung des Spenders

Jeder Spender kann sich dafür entscheiden, eine anonyme Spende zu leisten. Wir respektieren diesen Wunsch natürlich, weisen aber darauf hin, dass zukünftige Spender sich besonders motiviert fühlen, wenn sie sehen, wer aus ihrem Freundeskreis oder ihrer Nachbarschaft bereits einen Beitrag geleistet hat. Daher würden wir Sie gern ermuntern, Ihren Namen preiszugeben, damit Sie ein Beispiel für andere werden können.

Möchten Sie Ihrem Namen nicht auf der Spenderliste sehen, so gibt es vielleicht einen Menschen, dem Sie diese Spende widmen möchten. Mancher möchte auf diese Weise einen Verstorbenen ehren, dem seine Heimat wichtig war, ein Anderer mag vielleicht den Namen eines geliebten Menschen oder eines Kindes dort verewigen. Das alles ist selbstverständlich möglich und kann später – wenn Sie dies wünschen – auch wieder verändert werden. Geben Sie uns mit der Spende bitte bekannt, unter welchem Namen oder Kennwort die Spende veröffentlicht werden soll.

Vorstand und Beirat des Vereins verpflichten sich jedenfalls, die Identität des Spenders streng vertraulich zu handhaben. Der Vorteil ist, dass Sie selbst bei gelegentlichen Besuchen des Kulturdenkmals, oder der Internet-Publikation sehen können, dass Ihre Spende gewürdigt wurde.

Um diese flexiblen Dokumentationsmöglichkeiten im Sinne des Spenders umsetzen zu können, benötigen wir folgende Anagaben im Zusammenhang mit der Spende:

  • Unter welchem Namen soll die Spende dokumentiert werden oder soll sie gar nicht öffentlich dokumentiert werden?

  • Soll der Kategorisierung (siehe 4.2) auch die genaue Spendenhöhe oder soll davon gar nichts dokumentiert werden?

  • Sollen sonstige Zuwendungen oder Leistungen in die Spendentafel eingerechnet, in einer eigenen Dokumentation erfasst oder gar nicht dokumentiert werden?

5. Spendenempfänger

Wir bitten Sie herzlich um Ihre Sach- oder Geldspende, die in Ihrer Höhe dem entsprechen sollte, wie wichtig Ihnen diese vom Bürgerverein Fahr e.V. übernommene Herkulesaufgabe ist und welchen Betrag Sie – entsprechend Ihrer persönlichen Möglichkeiten – guten Gewissens entbehren können. Wir freuen uns über JEDE Spende, weil Sie auch Ausdruck dafür ist, dass Sie die Arbeit zur Wiederherstellung des Dorfplatzes an der Unteren Mühle - im Historischen Ortskern von Fahr moralisch unterstützen und anerkennen. Das freut uns und alle, die sich mit Arbeitsleistung und Geld an der gemeinsamen Aufgabe beteiligen, und dafür sind wir Ihnen dankbar.

Der sicherste Weg ist eine Überweisung an eines der folgenden Konten

Bürgerverein Fahr e.V. - Untere Mühle   Bürgerverein Fahr e.V. - Untere Mühle
VR-Bank RheinAhrEifel eG   Sparkasse Neuwied
IBAN: DE55 5766 1591 0022 1348 00   IBAN: DE94 5745 0120 0030 2313 69
     


Vergessen Sie bitte nicht, Ihre Adresse auf dem Überweisungsbeleg anzugeben, damit wir Ihnen umgehend eine Spendenquittung schicken können. Bitte geben Sie besondere Hinweise zu Ihrer Spende entweder auf dem Überweisungsträger an oder informieren Sie uns per Email oder Briefpost.

Für etwaige Fragen rufen wir Sie auf ausdrücklichen Wunsch auch gerne an.

Mit freundlichen Grüßen aus Neuwied-Feldkirchen (Fahr am Rhein)

André Schuh, 1. Vorsitzender          Erich Walther, Schriftführer

E-mail: buergervereinfahr@neuwied-feldkirchen.net

 

 

 

Stand: 08. Januar 2024