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Ortsbeirat Feldkirchen - Ortsvorsteher und Mitglieder

Der Ortsbeirat Feldkirchen besteht aus insgesamt neun Mitgliedern. Acht Mitglieder der parteiunabhängigen (WGN) Wählergemeinschaft Nußbaum, sowie einem Mitglied der (FWG) Freien Wählergemeinschaft, Herrn Eberhard Moritz. Hinweis: Das Ortsbeiratsmitglied der "FWG" hat bisher keine Daten zur Publikation freigegeben. Stand: 23. Juli 2010.

Ortsbeirats-Mitglieder der parteiunabhängigen
(WGN) Wählergemeinschaft Nußbaum sind:

Ortsvorsteher   1. Stellv. Ortsvorsteher   2. Stellv. Ortsvorsteher
Jörg Nußbaum, Ortsvorsteher   Herbert Degen, 1. Stellv. Ortsvorsteher   Jörg Könemann, 2. Stellv. Ortsvorsteher
Jörg Nußbaum   Herbert Degen   Jörg Könemann
Laygasse 8   Auf dem Dom 4   Theodor-Storm-Str. 28 c
56567 Neuwied-Feldkirchen   56567 Neuwied-Feldkirchen   56567 Neuwied-Feldkirchen
(Gönnersdorf)   (Gönnersdorf)   (Wollendorf)
Tel.: (02631) 76506   † 27. April 2012   Tel.: (02631) 72807
Biographie   Biographie   Biographie
         
         
Friedhelm Becker   Wolfgang Geiß   Christoph Jäger
Friedhelm Becker   Wolfgang Geiß   Christoph Jäger
Im Felster 39   Burweg 21   Laygasse 6
56567 Neuwied-Feldkirchen   56567 Neuwied-Feldkirchen   56567 Neuwied-Feldkirchen
(Hüllenberg)   (Gönnersdorf)   (Gönnersdorf)
Tel.: (02631) 73111   Tel.: (02631) 75783   Tel.: (02631) 75493
Biographie   Biographie   Biographie in Bearbeitung
         
         
Matthias Nußbaum   Ursula Zahrouni    
Matthias Nußbaum   Ursula Zahrouni    
56567 Neuwied-Feldkirchen   56567 Neuwied-Feldkirchen    
(Hüllenberg)   (Wollendorf)    
Tel.: (02631) 76506   Tel.: (02631) 75684    
Biographie   Biographie    
         

 

Mit Ausnahme der Stadtteile Heddesdorf und Neuwied-City,

hat jeder Stadtteil von Neuwied seit dem Jahr 2001 hat einen Ortsbeirat.

 

Die Anzahl der Ortsbeiräte richtet sich nach der Einwohnerzahl des jeweiligen Stadtteils.

Der Ortsbeirat Feldkirchen besteht aus dem Ortsvorsteher und gemäß der Einwohnerzahl für Feldkirchen aus 8 von den Bürgerinnen und Bürgern gewählten Ortsbeirats-Mitgliedern.

In einem gesonderten Wahlgang wählt der Ortsbeirat den ersten und zweiten stellvertretenden Ortsvorsteher aus seinen eigenen Reihen.

Er/Sie kann nach Bedarf Sitzungen des Ortsbeirates einberufen.

Der Ortsbeirat hat die Belange des Ortsbezirks im Stadtteil Neuwied-Feldkirchen zu wahren und die Gemeindeorgane durch Beratung, Anregung und Mitgestaltung zu unterstützen. Der Ortsbeirat ist zu allen wichtigen Fragen, die den Ortsbezirk berühren, vor der Beschlussfassung des Stadtrates zu hören.

Der Ortsvorsteher/die Ortsvorsteherin vertritt die Belange seines/ihres Ortsbezirkes gegenüber dem Oberbürgermeister und dem Stadtrat. Er/sie ist deshalb befugt, an den Sitzungen des Statdtrates teilzunehmen und auf Antrag das Wort zu ergreifen, sofern Angelegenheiten des Ortsbezirkes erörtert werden.

Die Sitzungen können aus einem öffentlichen und nicht-öffentlichen Teil bestehen. Jeder Einwohner kann deshalb am öffentlichen Teil der Sitzungen als Zuhörer teilnehmen. Im öffentlichen Teils der Sitzung findet die Einwohnerfragestunde statt. Hier können jeweils zwei Fragen aus dem Bereich der örtlichen Verwaltung an den oder die Vorsitzende/n gestellt werden.

Nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) sind die Sitzungen öffentlich bekannt zu machen. Die Veröffentlichung erfolgt gemäß der Hauptsatzung in der Neuwieder Rhein-Zeitung.

Die Zuständigkeiten der Ortsbeiräte ergeben sich aus
§ 4 der Hauptsatzung der Stadt Neuwied:


Abs.1:

Die Ortsbeiräte haben die Aufgabe, durch Beratung, Anregung und Mitgestaltung Belange des Ortsbezirks zu vertreten und den Stadtrat und die Verwaltung zu unterstützen.


Abs. 2:

Die Ortsbeiräte sind zu allen wichtigen Fragen, die den Ortsbezirk berühren, vor der Beschlussfassung des Stadtrates anzuhören


Abs. 3:

Die Ortsbeiräte sind insbesondere zu hören:

• zum Entwurf des Haushaltsplanes, soweit es sich um Ansätze für den Ortsbezirk handelt,

• bei der Erstellung, Änderung, Ergänzung und Aufhebung von Bebauungsplänen und
  wesentlichen Änderungen und Ergänzungen des Flächennutzungsplanes im Bereich des Ortsbezirkes,

• bei Errichtung, wesentlichen Erweiterungen und Aufhebung von öffentlichen Einrichtungen und
  Anlagen im Ortsbezirk,

• bei Errichtung, Aufhebung und Veränderung von verkehrsberuhigten Zonen im Ortsbezirk,

• zu Einwohneranträgen, die Angelegenheiten des Ortsbezirks betreffen (§ 17 Abs. 7 Gemeindeordnung).


Abs. 4:

Den Ortsbeiräten werden die folgende Aufgaben im jeweiligen Ortsbezirk zur abschließenden Entscheidung übertragen:

• Gestaltung und Pflege des Ortsbildes,

• Gestaltung und Pflege der Grünanlagen, Kinderspielplätze, Sport-, Spiel- und Freizeitanlagen,
  Brunnen und Denkmäler im Rahmen der vom Stadtrat beschlossenen Richtlinien im Benehmen mit der Verwaltung,

• Verwendung von Spenden entsprechend dem Spendenzweck,

• Festlegung von Containerstandorten

• Benennung von Straßen, Wegen und Plätzen im Rahmen
  der vom Stadtrat beschlossenen Richtlinien im Benehmen mit der Verwaltung,

• Vergabe der Plätze an Marktbeschicker und Schausteller,
  soweit nicht als Markt nach der Gewerbeordnung festgesetzt,

• Durchführung und Unterstützung von Festen, die sich im Wesentlichen auf den Ortsbezirk beziehen,

• über die Teilnahme an Wettbewerben des Kreises und Landes
  im Rahmen der ihnen zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel.


Abs. 5:

Aufgrund der Zuständigkeit aus Abs. 4 wird die Beschlussfassung über die Vergabe von Aufträgen, sowie anderer Fachlieferungen und Leistungen unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften *1), im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel *2) des jeweiligen Ortsbezirks dem jeweiligen Ortsbeirat übertragen. Insofern hat die Verwaltung die Beschlüsse der Ortsbeiräte auszuführen, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind und soweit Abs. 6 dem nicht entgegensteht


Abs. 6:

Der Stadtrat kann unabhängig von den Zuständigkeiten der Ortsbeiräte Angelegenheiten an sich ziehen.
Er ist an Beschlüsse eines Ortsbeirats nicht gebunden.

 

Stand: Juli 2010.

Beglaubigungen durch den Ortsvorsteher

Zitate/Auszug aus Merkblatt der Stadtverwaltung Neuwied (© Harald Hoffmann) - Stand dieser Information: 2005 1.

 

1. Amtliche Beglaubigung eines Dokumentes

(Bestätigung der Übereinstimmung einer Kopie mit einem Original, das dem Ortsvorsteher bei der Beglaubigung vorliegen muss) .

Nur für Dokumente (oder Unterschriften auf solchen) die von einer deutschen Behörde oder für eine deutsche Behörde beglaubigt werden sollen.

Beispiele:

• Zeugnisse,

• Bundespersonalausweise,

• Rentenausweise,

• Unterlagen für Rentenanträge

 

Keine Beglaubigungen durch den Ortsvorsteher für:

• Personenstandsurkunden (Geburts- oder Abstammungsurkunden)

• Katasterauszüge

• Bundeszentralregisterauszüge

• Private Dokumente oder Unterlagen

• Ausländische Urkunden

 

2. Amtliche Beglaubigung einer Unterschrift

Bestätigung der Identität des Unterzeichners.

( Beglaubigung einer Unterschrift unter ein Dokument, das einer Behörde oder sonstigen Stelle im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens vorzulegen ist.)

Die Unterschrift ist in Gegenwart des Ortsvorstehers zu vollziehen!

(Blankounterschriften werden nicht beglaubigt).

Beispiele:

• Erlaubnis von Eltern für Reise der Kinder mit anderen Personen

• Vollmacht zur Beantragung oder Abholung eines Kinderreisepasses

• Unterschrift einer Vorsorgevollmacht

 

3. Öffentliche Beglaubigung nur für Unterschriften auf Dokumenten im Privat- rechtsverkehr des Bürgers.

• grundsätzlich Aufgabe von Notaren
  (meist für Einträge in öffentliche Register z.B. Grundbuch, Vereinsregister, u.a.)

• keine Handelsregistersachen (z.B. Firmennamen)

 

Ihr Ortsbeirat Feldkirchen

Ortsbeirat Feldkirchen

unterstützt den direkten Zugriff auf das Archiv des Bürgerinformationssystems.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger von Neuwied-Feldkirchen erhalten durch Maus-Klick die Möglichkeit sich über die Teilnehmer, die protokollarischen Niederschriften, sowie die Beschlüsse der Öffentlichen Sitzungen des Ortsbeirates rückwirkend bis zum 21. November 2001- jederzeit und umfassend - informieren zu können!.

Selektieren Sie durch Maus-Klick den externen Weblink: BürgerInformationsSystem

 

Die zentrale E-mail Adresse des Ortsbeirats Feldkirchen lautet:

ortsbeirat@neuwied-feldkirchen.net

Nutzen Sie die Bürgersprechstunden für persönliche Anregungen, Fragen, sowie Beglaubigungen durch den Ortsvorsteher. Und - besuchen Sie die Öffentlichen Sitzungen des Ortsbeirates um zeitnah informiert zu sein!

Stand: 30. April 2012