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"Zitate aus der chronik der feldkirche - in neuwied-Feldkirchen im ortsteil wollendorf."

 

Die Chronik der Feldkirche

Von der Erbauung der Kirche Feldkirche durch St. Thomas
bis zur Einführung der Reformation in Wied.
11...? bis 1546

Die im Jahre 1125 gegründete Benedictiner-Abtei Rommersdorf hatte um diese Zeit schon unter anderem auch Grundgüter bei Feldkirchen, ebenso das am 1. August 1129 eingeweihte Marienkloster St. Thomas, welches die Kirche Feldkirchen baute, bei Fahr und Feldkirchen.

1243   schenkte die Witwe des Grafen Lothar von Wied, Luckard, der Abtei Rommersdorf, in deren Kirche beide begraben sind, zu dem Vermächtnisse ihres Gemahls von sechs Maltern Kornzins zu Wollendorf (Wolfendorf) noch eine Mark Zins von ihren Gütern zu Haselbach.
     
1300   stiftete der Graf Albert von Hammerstein, Chorbischof zu Cöln und Pfarrer zu Feldkirchen, den St. Georgs-Altar in letzterer Kirche, von welchem aber jetzt (1846) keine Spur mehr zu finden ist, und wollte, daß ein zeitlicher Burggraf zu Hammerstein, der einen goldenen Helm mit drei rothen Hämmern im Schilde führe, Patron dieses Altars sein sollte. Ob Feldkirchen, wo die Hammersteiner Burggrafen häufig ihren Gottesdienst zu halten pflegten, damals in das Gebiet der Burggrafschaft gehörte, oder ob Albert als ein Geistlicher, welchen Stand zu jener Zeit fast alle nachgeborene Brüder des Stammhalters annahmen, bloß die Pfarrei als eine Pfründe von dem Erzbisthume Trier genoß, und den Kirchendienst von einem gemeinen Kleriker versehen ließ, ist ungewiß.
- weis´t Burggraf Ludwig I. von Hammerstein seiner Gemahlin Katharine statt der Güter zu Engers, andere zu Gönnersdorf (Gindersdorp) als Witthum an.
     
1311   heiratete der Burggraf Ludwig II. von Hammerstein die Tochter des Grafen Johann von Isenburg und Herrn von Braunsberg, Isalde: gerieth aber bald darauf mit Johann wegen des Patronatrechts der Kirche zu Feldkirchen in einen Streit, welcher im Jahr 1316 durch einen Schiedsspruch zu Ludwig´s Gunsten entschieden wurde.
     
1328   bestätigten Friedrich von Hammerstein, Probst zu Cöln, und Burggraf Ludwig von Hammerstein, der Abtei Altenberg eine und eine halbe Ohm Weinrenten zu Fahr:"an der Ueberfahrt, welche Var heißt, nahe bei Andernach, in der Pfarrei Feldkirchen", juxta passagium,quod dicitur Var, prope Andernacum, in parochia de Veltkrighen.
     
1337   gab Graf Wilhelm von Braunschweig die Kirche zu Feldkirchen dem Burggrafen Gerhard von Hammerstein zu Lehn.
     
1340   gerieth Graf Wilhelm I. zu Wied mit dem Grafen Johann II. von Sain über Gerechtsame im Dorfe Irlich, welches bis nach der Reformation in die Feldkirche eingepfarrt war, in langjährige Streitigkeiten, welche theilweise im Jahre 1364 ausgeglichen wurden.
     
1374   starb die Burggrafschaft Hammerstein aus, worauf sie der Kaiser Carl iV. bei Erzstifte Trier übergab. Auch ein Hammersteiner Hof in Irlich kam dahin, welcher ein Keim künftiger Streitigkeiten mit Wied wurde. Trier setzte wieder neue Burggrafen zu Hammerstein ein.
     
1387   verkauften Ludwig, Burggraf von Hammerstein, und seine Gemahlin Irmgard an Johann Witzelnbach ihren Hof in Gönnersdorf.
     
1438   erneuerte sich der Zwist wegen Irlich zwischen Dietrich von Sain und Wilhelm II. zu Wied: und erhob sich von neuem in den Jahren 1482, 1503, 1538 und 1550.
     
1452   entzweite sich Graf Wilhelm II. zu Wied mit dem Erzstifte Trier über die Belehung von Feldkirchen. Es wurde dahin entschieden, daß Feldkirchen ein Wechsellehn sein sollte.
     
1512   wurde Graf Friedrich von Wied, ein Bruder des berühmten Kurfürsten Hermann von Cöln, Decan zu St. Gereon in Cöln, nachdem er zuvor eine Zeit lang Pfarrer in Heddesdorf (1499) und in Feldkirchen gewesen war, wurde er 1523 Bischof zu Münster.
     
1542   stiftete derselbe in die Kreuzkirche eine Summe für die Armen in den Kirchspielen Feldkirchen, Heddesdorf und Niederbieber, und
     
1544   vermachte er an die Kirche Feldkirchen zur Unterhaltung eines evangelischen Geistlichen außer anderen einen Weinzehnten am Fahr.
     
1545   verließ der kaiserliche Oberst Friedrich von Reiffenberg mit seinem Kriegsvolke die hiesige Gegend. Die Schiffer von Fahr mußten die Mannschaft auf ihren Schaalen gen Langendorf (an dessen Stelle jetzt die Stadt Neuwied liegt) über den Rhein setzen.
     

 

Von der Einführung der Reformation in Wied
bis zur Gründung des Schlosses Friedrichstein.
1546 - 1648

1546  

In diesem Jahre, dem Sterbejahr Dr. Martin Luther´s, wurde die Einführung der Reformation (seit 1542) im Wiedischen vollendet; und von nun an wurde auch Feldkirchen von St. Thomas unabhängig. -

Das Haus der Nonnen zu Rockenfeld und der Hof Grenzelberg gingen ganz ein.

     
1556   am 29. Januar veranstaltete der Graf Johann IV. zu Wied eine Kirchenvisitation in Feldkirchen.
     
1558   wurde auf dem Felde bei Ihrlich eine Gericht (Galgen) angelegt, worüber eine Urkunde Folgendes meldet:" Die uf Hüllenberg seindt schuldig, das Rad zu geben; Wolffendorff, Ginderstorff und Rodenbach aber müssen die Steile sambt seinem Zugehör geben und bestellen. Wann einer geradbrecht werden schuldig, dieselbe Axt sambt Seilen, damit die Mißthedigen ufgebunden werden, neben nottwendigen Nägeln zu verschaffen; wo aber der Mißthedige nit mit der Axt gerichete würde, müssen sie Hammer und Nägel, so viel bedürfftig, verschaffen. Wann ein neuer Galgen ufzurichten nöttig, denselben seien Fahr, Ginderstorff, Wolffendorff und Rodenbach uf ihren Costen machen und dahinzustellen schuldig, so müssen die von Irlich die Ketten und Nägel, auch nöttige Hacken darzugeben. Die Leiter zum Galgen müssen die von Rodenbach allein bestellen. Das Rad werde in gemein ufgehoben, auch die Grube, darin die Steile stehet, in gemein gemacht. Dem Bürgermeister zu Irlich müsse der Tag des Nachrichtens drei Tage zuvor angezeigt werden; man möcht es auch dem Vogt anzeigen." Als das Gericht bei Irlich durch die Länge der Zeit baufällig geworden war, wurde noch im Jahre 1751 jene alte Observanz wieder erneuert.
     
1560   Um diese Zeit führte Graf Johann IV. zu Wied die Reformation im Dorfe Irlich ein; auch verordnete er für Irlich einen eigenen evangelischen Schullehrer.
     
1562   begehrte derselbe Graf für seinen Sohn Wilhelm IV. die kirchliche Gerichtsbarkeit (Personat) über die Pfarrkirche Feldkirchen, vom dem Erzstifte Trier.
     
1564   Bis zu dieser Zeit soll in Rockenfeld ein Nonnenkloster gewesen sein, was wahrscheinlich in dem dortigen Hofe Grenzelberg seinen Sitz hatte.
     
1565   kaufte ein gewissen Mendel aus Schoben, bei Dierdorf, die Fischer- und Fährhütte zu Fahr, das erste und älteste Haus daselbst, an dessen Stelle er im Jahre 1584 das jetzt noch (1846) vom dem zeitlichen Gerichtsschöffen Peter Mendel bewohnte Haus baute. Der jetzige (1846) Eigentümer ist der neunte Stamm dieses Hauses, auf dessen Flügel jene Fischerhütte stand.
     
1566   nahm Graf Johann einen Hof in Hüllenberg, welcher das Kloster Besselich, im Runkel'schen, mit dem Kloster Marienstatt gemeinschaftlich besaß, in Anspruch.
     
1573   waren einige Personen zu Irlich, Fahr und Gönnersdorf in den Verdacht gekommen, Wiedertäufer zu sein. Im Jahre darauf erließ der Graf Johann an den Pfarrer Johann Alsdorf zu Altwied den Befehl, diese Wiedertäufer unverzüglich aus dem Lande zu weisen.
     
1575   verschrieb Graf Johann IV. zu Wied dem Grafen Georg von der Laien, von welchem er 3000 Goldgulden geliehen hatte, 150 Goldgulden jährliche Renten von den Weinzehnten in Fahr und Feldkirchen. Diese Schuld brachte das Haus Wied in lange Ungelegenheiten.
     
1581  

erhielt Graf Wilhelm IV. bei der Theilung der Wiedischen Besitzungen, zwischen ihm und seinem Bruder Hermann I., das Haus und die Herrschaft Runkel nebst dem Personate Feldkirchen.

- Zu demselben Jahre ließ Graf Johann IV. die Schöffen zu Irlich wegen seiner Hoheitsrechte daselbst vernehmen. Die Schöffen bejaheten im dieselben, und bekräftigten:"daß die Einwohner von Irlich den Leib- und Landesherrn zu Wied von Alters her zu Frohnen, Weingartenarbeiten, Brief-, Fisch-, Essen-Tragen und Heumachen verpflichtet seien. Diese Vernehmung der Schöffen wurde wiederholt in den Jahren 1589 und 1606.

     
1589  

ließ Graf Hermann I. für die Kirche Feldkirchen die noch jetzt (1846) gangbare, große Glocke gießen, welche die Inschrift hat:

Martine heischen ich. Zum Teins Gottes roffen ich. Die Dotten beklagen ich.
Du Sünder, bekehre Dich, so gibt Dir Gott sein Rich.

Hermann, Grav zu Wied, Runkel un Isenburg.

(Wappen)

Wallburg, geborene von Bentheim, Graevin zu Wied

(Wappen)

Heinrich von Cölln gauss mich. Anno Domini 1589

Auch verbesserte er gleichzeitig die Kirchspielschule.

     
1630  

bis zu diesem Jahr bezog der Pfarrer und Schullehrer von Feldkirchen Besoldung von Irlich, welche ihnen aber halb von dem Erzstifte Trier entrissen wurde. Der damalige Pfarrer von Feldkirchen hieß Johann Horst, und der Schullehrer Plittershagen.

Unter Begünstigung der eingefallenen Unruhen des dreißigjährigen Krieges führte Trier, durchaus gegen den Zustand, worin sich das Religionswesen zu Irlich in dem Entscheidungsjahre 1624 befunden hatte, mit Gewalt, und gegen die klare Verordnung des westphälischen Friedens, die römisch-katholische Religion daselbst ein, und legte den evangelischen Einwohnern die Räumung des Ortes auf.

     
1595   wurde der Erbteilungsstreit der Wiedischen Brüder, Hermann I. zu Wied und Wilhelm IV. zu Runkel für immer entschieden. Beiden blieb das Personat Feldkirchen gemeinschaftlich.
     
1620   1623 und 1626 beschwerten sich die Irlicher bei ihrem Landesherrn, dem Grafen zu Wied, über die Einquartierungen fremder Kriegsvölker.
     
1624  

campirten im Kirchspiele Kriegsvölker, und öfters während des dreißigjährigen Krieges (1618-1648), von welchen die hiesigen Einwohner vielfach beschwert wurden.

- In demselben Jahre bemühte sich der herrschsüchtige Erzbischof Philipp Christoph von Trier, ein Herr von Sötern, die wiedischen Hoheitsrechte in Irlich an sich zu reißen.

     
1629   klagten die Gemeinden des Kirchspiels Feldkirchen über die unerträglichen kaiserlichen Auflagen bei dem Grafen zu Wied:"St. Thomas, welches beträchtliche Güter im Kirchspiel besitzet, sei ebenfalls verbunden, Beiträge zu den schweren Reichskosten, Römermonaten, Türkensteuern, Kreissteuern und Kammerzielern zu geben." Im Jahr 1603 zahlte das Kirchspiel Feldkirchen, incl. Irlich 414 Fl. 1 Alb. 1 Pf. Reichssteuern.
     
1630  

im Mai kamen, um die Absichten des Erzbischofs von Trier zu erreichen, Jesuiten aus Trier mit kurtrierischen Soldaten nach Irlich, welche daselbst die evangelische Kirchen- und Schuleinrichtungen aufheben, und den Einwohnern den Besuch der Mutterkirche Feldkirchen und die Beerdigung daselbst, bei Strafe verbieten sollten. Sie richteten zwar die Irlicher Kirche für den katholischen Gottesdienst ein, und befahlen den Besuch desselben bei Androhung der Landesverweisung; allein bald rückten Holländer in Irlich ein, welche die kurtrierischen Abgeordneten sammt ihrem Priester verjagten und alles wieder in den früheren Zustand setzten.

- In demselben Jahre wurde die zweite Glocke für die Kirche zu Feldkirchen gegossen, wozu die Irlicher ihren vorgeschriebenen Beitrag zahlten. Diese Glocke ist jetzt nicht mehr vorhanden.

     
1633
bis
1642
  bezogen Kaiserliche, Schweden, Franzosen, Spanier die Grafschaft Wied. Im erstgenannten Jahr wurde Ehrenbreitstein belagert., und die Noth stieg aufs höchste; Raub, Plünderung waren an der Tagesordnung; Hungersnoth und Seuchen steigerten die Noth, und die Sittenlosigkeit nahm immer mehr über Hand.
     
1643  

erließ Graf Friedrich scharfe Befehle gegen die Sittenlosigkeit in mehreren Kirchspielen, wozu auch Feldkirchen gehörte. Trotz des harten Krieges, der das Land verheerte, blieb dennoch die Sucht zu schwelgen; selbst an Sonn- und Festtagen, bei Hochzeiten und Beerdigungen wurde der Völlerei geopfert.

In demselben Jahre, unterm 27. November, befahl Graf Friedrich den Irlichern ernsthaft:"daß sie sich von Dato an aller andern widerwärtiger vermeintlicher Befehle unerachtet keiner andern, als ihrer unverneinlichen rechten Mutterkirche zu Feldkirchen, dem uralten Herkommen gemäß, mit Besuchung der Predigten des heil. unverfälschten Wortes Gottes und anderer ordentlicher Kirchendienste gebrauchen, und sich davon von Niemanden, wer der auch sei, irrig oder abwendig machen lassen sollen, wonach sie sich sammt und sonders bei Vermeidung 100 Goldgülden Strafe gehorsamlich zu achten."

     
1645
und
1646
  wurden wiedische Unterthanen gezwungen, auf den Festen Ehrenbreitstein und Hammerstein Festungsarbeiten zu verrichten. Die Besatzung der letzteren Feste erlaubte es sich sogar, mehrmals in Hüllenberg, Gönnersdorf und Wollendorf zu plündern, Fahr und Rodenbach hatten sich eine eigene Schutzwache erbeten, die sie aber theuer bezahlen mußten.